Samstag, 10. Oktober 2009

Petition: Arbeitslosengeld II - Abschaffung der Sanktionen nach § 31 SGB II

Es sind noch 18 Tage bis zum Petitionsende. Zur Zeit haben nur 5180 Unterzeichner die Petition gezeichnet. Wenn es wie bisher so weiter geht, wird die Petition zum Armutszeugnis und zum politischen Signal in die falsche Richtung. Helfen Sie bitte mit, die Petition weiter bekannt zu machen und informieren Sie bitte Ihre Bekannte mit der gleichen Maßgabe. Unterzeichnen ist Pflicht. Bitte helfen Sie mit, die Marke von 50000 Unterzeichnern zu knacken - Ab 50000 Unterzeichner muß der Bundestag auf die Petition eingehen.

Petition: Arbeitslosengeld II - Abschaffung der Sanktionen nach § 31 SGB II

Von Rebecca Evan | Duckhome, 29. September 2009

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, sofort die Sanktionen nach § 31 SGB II abzuschaffen.

§ 31 SGB II verletzt die Menschenwürde und die Freiheit zur Entfaltung der Persönlichkeit und wandelt die gebotenen Hilfestellungen des Staates zu Zwangsmaßnahmen um. Abzüge vom absoluten Lebensminimum können nur durch Hungern kompensiert werden. Die Sanktionierung mit Hunger oder mit gesellschaftlicher Ausgrenzung steht auf derselben Stufe wie die Sanktionierung durch unmittelbare staatliche Gewalt.

Die Mitzeichnungsfrist für diese Petition endet am 28. Oktober 2009.

Unterzeichnen Sie bitte auf: epetitionen.bundestag.de

Quelle: Petition: Arbeitslosengeld II - Abschaffung der Sanktionen nach § 31 SGB II (auf Duckhome.de)

1 Kommentar:

  1. Nachtrag

    in Egghats Weblog hatte ich folgenden Kommentar hinterlassen, den ich hier als persönliche Begründung, warum ich die Petition gezeichnet habe, noch einmal wiederholen möchte:

    "[... Hast Du nicht Lust bei der Petition gegen dämliche Hartz-IV-Sanktionen mitzumachen? Bleistiftsweise werden Analphabeten wegen des Nichteinhaltens von Terminen sanktioniert. Viele Sachbearbeiter sind überfordert, aber dennoch berechtigt, Sanktionen statt der Justiz zu verhängen. Und Sanktionen als probates Mittel zur Kostenreduktion einzusetzen, ist eine Schande. ...]"

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