Dienstag, 25. Februar 2014

Krankengeld nach dem letzten Arbeitstag

Vorbemerkung und Haftungsausschluss: Meine Interpretation stellt lediglich meine persönliche Meinung dar, keinesfalls eine Rechtsberatung. Irrtum möglich. Rechtsberatungen erhält man bei Fachanwälten...

Zu dem wichtigen Punkt »Krankengeld nach Ablauf des Arbeitsverhältnisses« gibt es einen Rechtstreit, den die DAK bis zum Bundessozialgericht (BSG) führte:

Urteil des BSG vom 10.5.2012, B 1 KR 19/11 R: Krankenversicherung - Krankengeld - Erhalt der Mitgliedschaft versicherungspflichtig Beschäftigter in der gesetzlichen Krankenversicherung - Erfüllung der Voraussetzungen für einen Anspruch auf Krankengeld am letzten Tag der Beschäftigung - Verdrängung einer Auffangversicherung bei nachwirkendem Anspruch nach dem Ende der Mitgliedschaft Versicherter - prognostische Betrachtung über anderweitige Absicherung im Krankheitsfall

Obschon klar und eindeutig, geistern immer noch falsche Vorstellungen im Internet herum, die zu Fehlschlüssen führen könnten oder vielmehr führen - vielleicht aus Unkenntnis dieses Urteils.

Das BSG hat im Urteil vom 10. Mai 2012 gut nachvollziehbare, klare Regeln formuliert, von denen ich die für das Thema »Krankengeld nach dem letzten Arbeitstag« wichtigeren hier skizzieren möchte:

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Dienstag, 18. Februar 2014

Tendenziöse Gutachten in Strafsachen?

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von Thomas Meyer-Falk

Ob Angeklagte oder Verurteilte, beide sind in existenzieller Weise von psychiatrischen und psychologischen Sachverständigengutachten abhängig. Wie ist es um deren Unabhängigkeit bestellt?

Wer kann als Sachverständige(r) vor Gericht auftreten?

Nach der Kommentarliteratur obliegt die Beurteilung eines Angeklagten auf dessen Schuldfähigkeit hin im wesentlichen den Psychiatern, und nur ausnahmsweise soll hier ein Psychologe tätig werden dürfen (Tondorf/Tondorf, „Psychologische und psychiatrische Sachverständige in Strafverfahren“, Rz. 222, 3. Auflage). In diese Richtung tendiert auch die forensische Psychiatrie, z.B. in Gestalt eines ihres prominentesten Vertreters, Professor Dr. Kröber. Offener ist man im Bereich der Beurteilung der Kriminalprognose, wenn es also darum geht zu prüfen, ob es verantwortet werden kann, eine (n) PatientIn oder eine (n) Gefangene(n) auf Bewährung frei zu lassen. Hier hänge es, so Bundesverfassungsgericht und BGH von den Umständen des Einzelfalles ab, ob Psychologen oder Psychiater die Begutachtung übernehmen (a.a.O., Rz. 229). Auch die Literatur ist hier neutraler als im Bereich der Beurteilung der Schuldfähigkeit (a.a.O., Rz. 230).

Seit nunmehr 13 Jahren können PsychiaterInnen nach entsprechender Fortbildung das Zertifikat „Forensische Psychiatrie“ erwerben (Venzlaff/Foerster Hrsg., „Psychiatrische Begutachtung“, S. 12, 4. Auflage).

Wie unabhängig sind die Sachverständigen?

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Samstag, 8. Februar 2014

Offener Brief: Warum Jan Freitag der Hamburger Morgenpost den Rücken kehrt...

Offener Brief

"Bitte kehren Sie um, aber tun Sie es ohne mich ..."


Sehr geehrter Herr Niggemeier, lieber Kollege, werter Auftraggeber,

ich schreibe Ihnen als ehemaliger Praktikant, zwischenzeitlicher Pauschalist und aktuell freier Autor der Hamburger Morgenpost. Zurzeit arbeite ich zwar nur sporadisch für Ihre Zeitung, im Schnitt um die zehnmal pro Jahr, tue es im Verlauf meiner journalistischen Laufbahn aber doch stetig und wahrnehmbar. Jetzt aber muss ich diese Zusammenarbeit beenden, und dabei ist es mit einer simplen Kündigung nicht getan; es bedarf eines offenen Briefes, der zunächst Ihnen, nach Abwarten einer Antwort aber auch Pressestellen, Berufsverbänden und Medienredaktionen zugeht.

Die Hamburger Morgenpost hat mich als Leser ebenso wie als Schreiber sozialisiert, seit ich Zeitungen lese. Schon im Elternhaus gehörte sie zur Standardlektüre, auch nach dem Auszug, während des Studiums, an anderen Wohnorten bin ich ihr treu geblieben und nach Beginn des Online-Zeitalters auf Reisen bis hin nach Kuba. In dieser Zeit habe ich sie stets gesucht, oft verflucht, aber nie ganz verlassen. Doch jetzt ist diese Zeitung nicht mehr meine Zeitung, weil sie keine Zeitung mehr ist, sondern ein populistisches Kampfblatt. Das macht mich traurig, es macht mich aber vor allem wütend.

Als diverse soziale Initiativen für den 21. Dezember 2013 zu einer Demonstration gegen die örtliche Flüchtlings-, Sozial- und Stadtplanungspolitik am Beispiel von Lampedusa, den Esso-Häusern oder der Roten Flora aufgerufen hatten, hat die Mopo, wie auch ich Ihr Blatt bislang fast liebevoll genannt habe, von Beginn an sämtliche Prinzipien journalistischer Berichterstattung ignoriert, wenn nicht verraten und somit eine Form des Kampagnenjournalismus formuliert, der selbst auf dem Boulevard beispiellos ist.

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Dienstag, 4. Februar 2014

Wie mächtig wir sind!

Mein erstes "Gedicht":

Wie mächtig wir sind!

Sind wir stumm, sind wir ohnmächtig,

räuspern wir uns (nur), werden wir ignoriert,

sind wir laut und ecken an,

erst ab dann -

dann werden wir gehört.

Wer kann den Text mit einer Musik/Melodie unterfüttern?

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