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Montag, 2. Juni 2014

Gedanken zum 100. Jahrestag des Ersten Weltkrieges - Teil 3

von Dr. Peter Scherer

Burgfrieden


Die Generalkommission der freien Gewerkschaften bricht am 1. August 1914 alle Arbeitskämpfe ab. Der für die Dauer des Krieges geleistete Verzicht auf das Streikrecht wird bald überall als „Burgfriede“ bezeichnet. Mit Frieden hat dieser mittelalterliche Begriff wenig zu tun.

„Die Strafen für den Burgfriedensbruch“, so erklärt ein damals weit verbreitetes Lexikon, „waren hart, weil sich der [Feudal-]Herr selbst durch denselben beleidigt fühlte. So wurde bei Tätlichkeiten dem Übertreter die rechte Hand abgehauen.“10 Das Symbol des Burgfriedens ähnelt dem Ladenschild eines Schlächters: Neben einem Beil die abgehackte Hand. Darauf sollte das ganze Unternehmen des „Großen Krieges“ denn auch hinauslaufen: eine „Industrie gewerbsmäßigen Menschenschlachtens“, wie ein Technikstudent schon im Februar 1915 aus dem Feld nach Hause schreibt.11

Natürlich wurde keinem der Gewerkschafter, die sich 1915 mit ihrer Unterschrift gegen den Eroberungskrieg erklärten, die Hand abgehackt, aber es genügte ja die Einberufung.

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Dienstag, 27. Mai 2014

Gedanken zum 100. Jahrestag des Ersten Weltkrieges - Teil 2

von Dr. Peter Scherer

Die Arbeiterbewegung

Am 8. August 1914 hatte der Vorstand des Deutschen Metallarbeiterverbandes einen Aufruf an die Mitglieder gerichtet:

„Wie ein Blitz aus heiterem Himmel ist nun doch der unselige Krieg, dessen Vermeidung sich die Besten unseres Volkes stets angelegen sein ließen, über uns hereingebrochen.“4

Der „unselige Krieg“ war alles andere als ein unverhoffter Gast. Jahrzehnte lang schon existierte der „Weltkrieg“ als Begriff. Zuletzt hatte August Bebel im September 1911 auf dem Parteitag der SPD in Jena die Ausmaße des drohenden Krieges umrissen:

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Freitag, 7. August 2009

CDU- und FDP-Wähler aufgepasst: Bei Insolvenz wird der bereits erhaltene Lohn zurückgezahlt...

... und zwar für drei Monate. Lesen Sie bitte selber:

"... Mehrere Amtsgerichte haben mittlerweile dem Insolvenzverwalter recht gegeben und die ehemaligen Angestellten zur Rückzahlung ihrer Löhne verurteilt. Amtsrichter Martin Hönick aus Wunsiedel begründete den Spruch folgendermaßen: „Aufgrund der bekannten Umstände konnte sich ein redlich und vernünftig Denkender der Einsicht nicht verschließen, dass der Schuldner zahlungsunfähig war.“ Der verurteilte Schreiner, der seinen Arbeitgeber retten wollte und den Versprechungen und Aussagen seines Arbeitgebers geglaubt hat, ist in den Augen des Richters also unredlich und unvernünftig. Der Ehrliche war schon immer der Dumme, aber eine solche Rechtsauffassung ist an Realitätsfremdheit kaum zu überbieten. Wie soll ein Schreiner denn Einblick in die finanziellen Verhältnisse seines Unternehmens nehmen, wenn sogar ein Finanzberater eine drohende Insolvenz weit von sich weißt? Gelten etwa für alle Mitarbeiter die gleichen Verpflichtungen, finanzielle Verhältnisse eines Unternehmens beurteilen zu können, wie man sie im Normalfall der Hausbank zuspricht? Die ehemaligen Mitarbeiter müssen nicht nur die erhaltenen Löhne zurückzahlen, sondern auch Basis- und Verzugszins, die Gerichtskosten und Anwaltsgebühren – zwei Drittel davon auch noch an den Insolvenzverwalter Irrgang persönlich. ..."

--> Gefunden im Weblog des Spiegelfechters

Tja, wer in den letzten Bundestagswahlen SPD, CDU/CSU, Grüne oder FDP gewählt hat, sieht, was dabei heraus kommt. An der Entwicklung des Insolvenzrechtes haben all diese Parteien in den letzten Jahrzehnten in verantwortlicher Regierungsposition mitgewirkt, oder nicht? Ich jedenfalls werde Die Linke wählen.

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