Nach einer langer Zeit des Organisierens habe ich wieder mal in meinem RSS-Reader {Das ist meine persönliche Tageszeitung, die mit von mir eingestellten Feeds/Quellen, mir eine Übersicht aktueller Nachrichten zusammenstellt} nachgesehen. Außerhalb der Fleißarbeit, der Programmgeschwindigkeit wegen tausende ältere Nachrichten zu löschen, habe ich beim Lesen eine Nachricht gefunden, die mich doch irgendwie überrascht hat:
David Pachali berichtet bei irights.info in »EuGH-Beschluss: Einbetten fremder Inhalte verletzt in der Regel keine Urheberrechte (Update)« darüber, dass der EuGH sich zum Einbetten von urheberrechtlich geschützten Material geäußert hat (z. B. via Einbetten von Musik-Videos, die auf Youtube einsehbar sind):
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Sonntag, 26. Oktober 2014
EuGH: Das Einbetten fremder Inhalte scheint keine Urheberrechtsverletzung darzustellen
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