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Montag, 6. Oktober 2014

Offener Protestbrief der »Hartz IV Hilfe Offenbach« an Oberbürgermeister Schneider

Oberbürgermeiser Horst Schneider spricht auf
der ver.di-Mindestlohnkundgebung in Offenbach
(2014-06-02)
Nachfolgend der Offene Brief der Hartz IV Hilfe Offenbach an den derzeitigen offenbacher Oberbürgermeister Horst Schneider ("SPD" - eine der Parteien, welche die Hartz-Gesetze verbrochen haben) zu den Zuständen der MainArbeit, dem kommunalen Jobcenter der Stadt Offenbach. Ich berichtete bereits über die MainArbeit im Blogtext »Geschäftsführer Schulze-Böing der MainArbeit (Offenbach) vor dem Rücktritt?«. Inoffiziellen Angaben zur Folge stehen "FDP", "Grüne", "SPD" und "CDU" immer noch felsenfest hinter dem MainArbeit-Geschäftsführer Dr. Schulze-Böing. Was muss eigentlich noch passieren, dass sich das gravierend ändert? Ob die aufziehenden hessischen Kommunalwahlen in gut zwei Jahren hieran etwas ändern werden?

Sicherlich wird sich Oberbürgermeister Schneider (der viel auf seine ver.di-Mitgliedschaft gibt) in diesem Zusammenhang schon jetzt freuen, Ihre Meinung zu hören oder per E-Mail zugeschickt zu bekommen: Link zur Kontaktseite der Stadt Offenbach.

Hier jetzt der Offene Brief vom 3. Oktober 2014:

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Donnerstag, 17. Juli 2014

Durchsuchung beim Darmstädter Echo: Die Unschuldsvermutung überwunden

von Emanuel Schach

Zuweilen treibt die Strafverfolgung in Deutschland bemerkenswerte Blüten. Ein ganz besonderes Schmankerl bietet aktuell wieder einmal die Justiz in Darmstadt. Diese scheint sich zunehmend auf Durchsuchungen und Beschlagnahmen zu spezialisieren und traut sich dabei auf immer schwierigeres Terrain. Nach den Servern der Piratenpartei ist es jetzt die Redaktion des Darmstädter Echos, die Ziel einer solchen Maßnahme wurde.

Abgesehen von der Delikatesse, die die Durchsuchung einer Zeitungsredaktion schon grundsätzlich mit sich bringt (die Älteren unter euch werden sich an die “Spiegel-Affäre” erinnern), versuchte sich die Staatsanwaltschaft (StA) Darmstadt jetzt offenbar sogar daran, ohne Vorliegen einer Straftat einen Gerichtsbeschluss zu erwirken, der die Durchsuchung und gegebenenfalls sogar Beschlagnahme sämtlicher Redaktionsrechner erlauben würde.

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Montag, 20. Januar 2014

Bilanz und Konsequenz: Ein Jahr Veröffentlichung von Jobcenter-Telefonlisten

Geheimniskrämerei bei vielen Jobcentern: keine Durchwahl zu Sachbearbeitern möglich, da die Durchwahlen häufig wie Staatsgeheimnisse behandelt werden. So kam es, dass hiergegen geklagt wurde. Das zuständige Verwaltungsgericht in Leipzig hat im Urteil vom 10. Januar 2013 festgestellt, dass es einen Zugangsanspruch auf Jobcenter-Telefonlisten gibt. Durch die Berufung seitens des Jobcenters ist das Urteil aber nicht rechtskräftig. Harald Thomé hat das Urteil dann zum Anlass genommen, Jobcenter-Telefonlisten zusammenzutragen und im Internet zu veröffentlichen. Einigen Jobcentern passte dies nicht. Insbesondere das Jobcenter Berlin-Spandau kündigte eine Unterlassungsverfügung mit nachfolgender Massenklage an, sollte das Telefonverzeichnis dieses Jobcenters nicht vom Netz genommen werden. Die Anwalts- und Prozesskosten belaufen sich auf 400000 €. Dieses Risiko war Harald Thomé dann doch zu groß. Hierüber hinaus wurden er und seine Familie angefeindet bis hin zu Drohanrufen. Harald Thomé nahm sodann alle Telefonverzeichnisse von seinem Server und bat ganz allgemein die Erwerbsloseninitiativen darum, dieses Projekt weiter fortzuführen. Dies ist der nachfolgenden ausführlichen Stellungnahme Harald Thomés vom 8. Januar 2014 zu entnehmen. Lesen Sie bitte selbst:

Bilanz und Konsequenz: Ein Jahr Veröffentlichung von Jobcenter-Telefonlisten

von Harald Thomé
(Referent für Arbeitslosen- und Sozialrecht aus Wuppertal)

Stacheldrahtromantik, eigenes Archivbild (2013)
Am 10. Januar 2013 hat das Verwaltungsgericht Leipzig geurteilt, dass es im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes einen Zugangsanspruch auf Jobcenter Telefonlisten gibt. Aufgrund einer Nichtzulassungsbeschwerde des beklagten Jobcenters ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Das Verwaltungsgericht Leipzig hat den Informationsanspruch wie folgt begründet: „Es ist Ausdruck modernen staatlichem Selbstverständnisses, die telefonische Erreichbarkeit in beiden Richtungen unmittelbar sicherzustellen, und zwar auch in sogenannten Massenverfahren und grade auch in Bereichen, wo es um die soziale Existenz gehen kann“.

Nach dem Leipziger Urteil habe ich es mir zur Aufgabe gemacht, mit der konsequenten Veröffentlichung der mir bekannten Telefonlisten von Jobcentern den Anspruch auf Informationsfreiheit praktisch durchzusetzen. In einem Jahr sind so fast 150 Telefonlisten von Jobcentern an das Licht der Öffentlichkeit gekommen. Die Strategie der Abschottung der Jobcenter konnte so zumindest teilweise durchbrochen werden.

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Montag, 10. Dezember 2012

"Gewonnen haben wieder die, die immer gewinnen"

Beginn der »Pressemitteilung« des Arbeitskreises Christy Schwundeck zum Beschluss des OLG vom 19.11.2012:

“Gewonnen haben wieder die, die immer gewinnen.” So kommentierte Peter Schwundeck die Nachricht vom Oberlandesgericht Frankfurt, die ihn am 23.11.2012 erreichte: Es wird kein öffentliches Gerichtsverfahren geben, in dem die Umstände des Todes seiner Frau Christy aufgeklärt werden können.

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