Geheimniskrämerei bei vielen Jobcentern: keine Durchwahl zu Sachbearbeitern möglich, da die Durchwahlen häufig wie Staatsgeheimnisse behandelt werden. So kam es, dass hiergegen geklagt wurde. Das zuständige Verwaltungsgericht in Leipzig hat im Urteil vom 10. Januar 2013 festgestellt, dass es einen Zugangsanspruch auf Jobcenter-Telefonlisten gibt. Durch die Berufung seitens des Jobcenters ist das Urteil aber nicht rechtskräftig. Harald Thomé hat das Urteil dann zum Anlass genommen, Jobcenter-Telefonlisten zusammenzutragen und im Internet zu veröffentlichen. Einigen Jobcentern passte dies nicht. Insbesondere das Jobcenter Berlin-Spandau kündigte eine Unterlassungsverfügung mit nachfolgender Massenklage an, sollte das Telefonverzeichnis dieses Jobcenters nicht vom Netz genommen werden. Die Anwalts- und Prozesskosten belaufen sich auf 400000 €. Dieses Risiko war Harald Thomé dann doch zu groß. Hierüber hinaus wurden er und seine Familie angefeindet bis hin zu Drohanrufen. Harald Thomé nahm sodann alle Telefonverzeichnisse von seinem Server und bat ganz allgemein die Erwerbsloseninitiativen darum, dieses Projekt weiter fortzuführen. Dies ist der nachfolgenden ausführlichen Stellungnahme Harald Thomés vom 8. Januar 2014 zu entnehmen. Lesen Sie bitte selbst:
Bilanz und Konsequenz: Ein Jahr Veröffentlichung von Jobcenter-Telefonlisten
von Harald Thomé
(Referent für Arbeitslosen- und Sozialrecht aus Wuppertal)
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| Stacheldrahtromantik, eigenes Archivbild (2013) |
Am 10. Januar 2013 hat das Verwaltungsgericht Leipzig geurteilt, dass es im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes einen Zugangsanspruch auf Jobcenter Telefonlisten gibt. Aufgrund einer Nichtzulassungsbeschwerde des beklagten Jobcenters ist das Urteil nicht rechtskräftig.
Das Verwaltungsgericht Leipzig hat den Informationsanspruch wie folgt begründet: „Es ist Ausdruck modernen staatlichem Selbstverständnisses, die telefonische Erreichbarkeit in beiden Richtungen unmittelbar sicherzustellen, und zwar auch in sogenannten Massenverfahren und grade auch in Bereichen, wo es um die soziale Existenz gehen kann“.
Nach dem Leipziger Urteil habe ich es mir zur Aufgabe gemacht, mit der konsequenten Veröffentlichung der mir bekannten Telefonlisten von Jobcentern den Anspruch auf Informationsfreiheit praktisch durchzusetzen. In einem Jahr sind so fast 150 Telefonlisten von Jobcentern an das Licht der Öffentlichkeit gekommen. Die Strategie der Abschottung der Jobcenter konnte so zumindest teilweise durchbrochen werden.
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