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SOLIAUFRUF
»Kommt nach vorne! Dresden 2014«
Der Prozess gegen den Antifaschisten Tim H. geht in die zweite Runde.
Anfang 2013 wurde der Antifaschist Tim H. vom Amtsgericht Dresden zu einem Jahr und 10 Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt. Am 8. Dezember wird der Prozess gegen ihn neu verhandelt. Wir fordern seinen Freispruch und erklären uns solidarisch mit ihm.
Weil er im Zuge der Blockade des Neonaziaufmarschs mit einem Megafon mit den Worten „Kommt nach vorne!“ zum Durchbruch einer Polizeikette aufgerufen haben soll, verurteilte das Amtsgericht Dresden Tim zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und 10 Monaten ohne Bewährung. Und das, obwohl keiner der Zeugen den Beschuldigten identifizieren konnte. Auf die Frage, ob Tim der vermeintliche Anführer der Aktion gewesen sei, antwortete ein als Zeuge geladener Anwohner schlicht »Nein«. Konkrete Beweise für die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft gab es nicht. Ein auf einer Videoaufnahme hörbares »Kommt nach vorne« wurde zum Aufruf zur Straftat und einer Rädelsführerschaft umgedeutet. Der Richter begründete das harte Urteil gegen den nicht vorbestraften Familienvater damit, dass die Dresdener Bevölkerung die Auseinandersetzungen zwischen Linken und Rechten in ihrer Stadt satt habe und dafür jemand sein Kopf hinhalten müsse. Wolfgang Thierse (SPD), der damalige Bundestagsvizepräsident, bezeichnete den Prozess in der Frankfurter Rundschau als „höchst befremdliches Urteil“.
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Donnerstag, 18. Dezember 2014
Solidaritätsaufruf für Tim
Dienstag, 25. Februar 2014
Krankengeld nach dem letzten Arbeitstag
Vorbemerkung und Haftungsausschluss: Meine Interpretation stellt lediglich meine persönliche Meinung dar, keinesfalls eine Rechtsberatung. Irrtum möglich. Rechtsberatungen erhält man bei Fachanwälten...
Zu dem wichtigen Punkt »Krankengeld nach Ablauf des Arbeitsverhältnisses« gibt es einen Rechtstreit, den die DAK bis zum Bundessozialgericht (BSG) führte:
Urteil des BSG vom 10.5.2012, B 1 KR 19/11 R: Krankenversicherung - Krankengeld - Erhalt der Mitgliedschaft versicherungspflichtig Beschäftigter in der gesetzlichen Krankenversicherung - Erfüllung der Voraussetzungen für einen Anspruch auf Krankengeld am letzten Tag der Beschäftigung - Verdrängung einer Auffangversicherung bei nachwirkendem Anspruch nach dem Ende der Mitgliedschaft Versicherter - prognostische Betrachtung über anderweitige Absicherung im Krankheitsfall
Obschon klar und eindeutig, geistern immer noch falsche Vorstellungen im Internet herum, die zu Fehlschlüssen führen könnten oder vielmehr führen - vielleicht aus Unkenntnis dieses Urteils.
Das BSG hat im Urteil vom 10. Mai 2012 gut nachvollziehbare, klare Regeln formuliert, von denen ich die für das Thema »Krankengeld nach dem letzten Arbeitstag« wichtigeren hier skizzieren möchte: