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Sonntag, 15. Juni 2014

Klassenkampf von oben – Real Markt bleibt beim Betriebsratsvorsitzenden-Rauswurf

Wie ich der aktuellen Pressemitteilung des ver.di-Bezirks Frankfurt am Main und Region, Fachbereich Handel, entnehmen kann, wird die ehemalige Betriebsratsvorsitzende Nina Skrijelj, bisher beschäftigt beim Real Markt in Maintal-Dörnigheim, sich einen neuen Job suchen müssen. In der Presseerklärung zur Güteverhandlung am 10. Juni 2014 heißt es nämlich:

»Vielmehr ging es den Richtern wie in der so genannten Güteverhandlung erneut wohl vorrangig um das Ausloten einer möglichen Einigung zwischen beiden Prozessparteien auf der Basis einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses.«
Einen neuen Job zu finden, das wird für die 48jährige Nina, die sich für ihre Kolleginnen und Kollegen sehr eingesetzt hatte, verdammt schwer werden: Welcher Unternehmer stellt schon eine ehemalige Betriebsrätin ein?

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Freitag, 28. März 2014

Zum Fachkräftemangel in Deutschland - ein Bild sagt mehr als tausend Worte...

Wer kennt sie nicht, die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit? Wenn ein Fachkräftemangel herrscht, sollte er sich in der Jobbörse, einmal abgesehen von den nicht seltenen Fake-Stellenangeboten, dokumentieren lassen. Ich hatte angesichts der persönlichen Stellensuche den Gedanken, dem angeblich vorhandenen Fachkräftemangel anhand eines Suchlaufs entschieden auf den Grund zu gehen. Meine Suche umfasste eine Standardsuche mit dem Begriff "Umwelt" im Standardumkreis von 50 km, Postleitzahl 60385 (Schwerpunkt: im Osten Frankfurts).

Die besonders ermutigenden Top-Suchergebnisse habe ich für Sie als Bildschirmfoto festgehalten. Lesen Sie bitte selbst:

(Suchlauf: 28. März 2014, 20:25 Uhr)

Das Bildschirmfoto zeigt anschaulich, welche Jobwunder es im aktuellen »Aufschwung« (?) zu erwarten gibt.

Apropos Wunder, mich wundert inzwischen nichts mehr in unserem Lande. Haben Sie etwa noch irgendwelche Fragen?

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Donnerstag, 26. September 2013

Wer arbeiten will, der findet auch Arbeit!

von Roberto J. De Lapuente

Das Ausscheiden aus dem Bundestag kostet 600 Mitarbeitern der FDP den Job. Womöglich sind sie froh darüber, dass ihr alter Arbeitgeber doch nicht die Arbeitsagentur abgeschafft hat, wie er das in seiner Hochzeit mal plante. Wohin würden die jetzt arbeitslosen Ex-FDP-Mitarbeiter sonst gehen? Man kann nur hoffen, dass sich diese Leute nicht zu sehr in einer spätrömischen Dekadenz einrichten. Leistung muss sich nämlich lohnen. Und Nicht-Leistung darf nicht belohnt werden. Wer arbeiten will, liebe Ex-FDP-Angestellte, der findet auch Arbeit. Die Zeichen am Arbeitsmarkt stehen ja günstig. Ihr kennt das ja, euer Chef war ja auch Wirtschaftsminister. Vielleicht hat der eine oder andere von euch sogar diese ganzen positiven Wasserstandsmeldungen verfasst, die den Niedriglohnsektor kaschierten und zum rosigen Arbeitsmarkt stilisierten.

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Montag, 15. Februar 2010

Bei den Trümmern von Babylon?

Von Frank Benedikt

Karl May hätte wohl besser getitelt: Vor den Trümmern der Gewerkschaftsfreiheit, aber dann hätte er wohl Marx statt May heißen müssen. Der Arbeitskampf zwischen der syndikalistischen (Ex-)Gewerkschaft FAU und den Betreibern des Berliner Kinos "Babylon Mitte" geht Dienstag, den 16. Februar 2010,  vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg in eine neue Runde.

 Worum geht es bei diesem Konflikt? Zunächst darum, dass die Beschäftigten des Kinos "Babylon Mitte" unter prekären Bedingungen zu Niedriglöhnen arbeiten müssen, obwohl das Kino finanziell gesund dasteht und vom Berliner Senat jährlich mit gut 300.000 Euro subventioniert wird. Die Arbeitnehmer wandten sich, da die Gewerkschaft ver.di sie nicht vertreten wollte, an die FAU Berlin, um von dieser anarchosyndikalistischen Organisation ihre Interessen vertreten zu lassen. In der Folge wurde die FAU stärkste gewerkschaftliche Vertretung im Betrieb und trat im Sommer 2009, nachdem ein Versuch, mit den Arbeitgebern einen Tarifvertrag auszuhandeln, gescheitert war, in den Arbeitskampf ein. Im Rahmen dieses Arbeitskampfes wurde von der FAU auch zu einem Boykott von "Babylon Mitte" aufgerufen, der per einstweiliger Verfügung gerichtlich verboten wurde, da die FAU eine "nichttariffähige Gewerkschaft" und somit nicht zu Arbeitskampfmaßnahmen berechtigt sei.

Einen vorläufigen Höhepunkt fand der Konflikt, als im Dezember 2009 das Landgericht Berlin der FAU bei Strafandrohung untersagte, sich überhaupt als "Gewerkschaft" oder "Basisgewerkschaft" zu bezeichnen. Gegen diesen Gerichtsbeschluss zieht nun die FAU ihrerseits am Dienstag vor das Berliner Landesarbeitsgericht, um ihr Recht zu erstreiten, weiterhin die gewerkschaftliche Vertretung eines Gutteils der Beschäftigten von "Babylon Mitte" dazustellen. Nicht ohne Pikanterie ist dabei das Verhalten der Linken, die am rot-roten Senat beteiligt ist, und das der Gewerkschaft ver.di, die beide nicht etwa Solidarität bewiesen, sondern den Angestellten und der FAU eher in den Rücken fielen.

Die eigentliche Bedeutung dieser Vorgänge liegt jedoch nicht in der Tatsache begründet, dass sich hier Die Linke und ver.di nicht gerade mit Ruhm bekleckert haben oder dass hier zwei "Tarifpartner" einen Arbeitskampf ausfechten, sondern darin, dass es Arbeitnehmern faktisch untersagt wird, sich ihre Arbeitnehmervertretung selbst zu wählen. Ein weitgehend präzedenzfallfreier Vorgang in der Geschichte des Arbeitsrechts in der Bundesrepublik. Gemäß Grundgesetz, Art. 9, Abs. 3, ist die Vereinigungsfreiheit der Arbeitnehmer garantiert, weshalb eine Einschränkung dieses Grundrechts durch ein Gericht nicht auf die leichte Schulter zu nehmen ist. Die syndikalistische Organisation FAU ist weder verboten, noch “verfassungswidrig” gemäß Art. 9, Abs. 2, GG, womit ihrer Berliner Sektion nicht so einfach das Recht, eine Arbeitnehmervertretung zu bilden, abgesprochen werden kann. Auch die Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen,  ILO, hält in ihren Konventionen das Recht auf Gewerkschaftsfreiheit fest, womit sich der scheinbar normale Vorgang eines Arbeitskampfes in Berlin plötzlich in eine "internationale Affäre" verwandelt.

Das Recht auf Vereinigungsfreiheit und der freien Wahl einer Gewerkschaft ist verbrieft und darf nicht einfach angetastet werden - auch nicht durch ein deutsches Gericht. Man muß kein Freund der "Gewerkschaft" FAU sein, um dies erkennen zu können. Hier geht es um höhere Güter als nur das Recht der Anarchisten, auch sich eben organisieren und Arbeitnehmer vertreten zu dürfen - hier wird Hand an ein Grundrecht gelegt und das betrifft alle Arbeitnehmer und ihre Vertretungen,  handele es sich dabei um linke, rechte, christliche oder auch anarchistische Gewerkschaften. Dieser Arbeitskampf ist somit von "öffentlichem Interesse" und verdient wahr genommen zu werden.

Die Geschäftsführung von "Babylon Mitte" jedenfalls scheint bereit, eher "das Kino in den Abgrund zu führen" (Zitat: FAU), denn mit der syndikalistischen Arbeitnehmervertretung in Verhandlungen einzutreten, womit der Eingangstitel dann ja doch noch seine traurige Berechtigung fände.
[Anm. d. A.: Ein Interview mit Lars Röhm von der FAU Berlin ist hier zu hören.]

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