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Dienstag, 7. Juni 2016

TTIP-Fernsehen + Veranstaltungshinweis

 


Prof. Ha-Joon Chang 2016 (Bild-
schirmfotoausschnitt aus dem
nachfolgenden Video)
Liebe Leser,

das Wochenende ist inzwischen wirklich vorbei, Zeit mal wieder in die Glotze zu gucken: Ich habe drei Videos ausgesucht, die zum Thema TTIP, CETA und - welche sogenannten "Freihandelsabkommen" sonst noch folgen mögen - ganz gut passen. Einen Veranstaltungshinweis findet Ihr am Ende des Artikels (auf-recht.net).

Die ersten beiden Videos sind Teile eines Interviews, welches der südkoreanische Ökonom Ha-Joon Chang dem Europaparlamentsabgeordneten Fabio de Masi (Die Linke) gab. Die Videos »Politiker trifft Hirn – Starökonom Ha-Joon Chang ... / Wirtschaft für die 99%« (Starökonom gegen TTIP - Teile I und II: »Freie Märkte, freier Handel?« und »TTIP, ein schlechter Deal?«) sind meist auf Englisch, nichtsdestotrotz auch für nur-Deutschsprachige wegen der deutschen Untertitel (Übersetzung) sehr informativ. Professor Chang erläutert zum Beispiel, dass Märkte politische Schöpfungen (!) sind und TTIP gar kein Freihandelsabkommen ist... Das dritte und letzte Video enthält den Ausschnitt »TTIP ist Hoffnung« aus der ZDF-Sendung »Die Anstalt« vom 24. Mai 2016, die sich ebenso mit TTIP befasst. Hier die Videos:




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Sonntag, 15. Juni 2014

Klassenkampf von oben – Real Markt bleibt beim Betriebsratsvorsitzenden-Rauswurf

Wie ich der aktuellen Pressemitteilung des ver.di-Bezirks Frankfurt am Main und Region, Fachbereich Handel, entnehmen kann, wird die ehemalige Betriebsratsvorsitzende Nina Skrijelj, bisher beschäftigt beim Real Markt in Maintal-Dörnigheim, sich einen neuen Job suchen müssen. In der Presseerklärung zur Güteverhandlung am 10. Juni 2014 heißt es nämlich:

»Vielmehr ging es den Richtern wie in der so genannten Güteverhandlung erneut wohl vorrangig um das Ausloten einer möglichen Einigung zwischen beiden Prozessparteien auf der Basis einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses.«
Einen neuen Job zu finden, das wird für die 48jährige Nina, die sich für ihre Kolleginnen und Kollegen sehr eingesetzt hatte, verdammt schwer werden: Welcher Unternehmer stellt schon eine ehemalige Betriebsrätin ein?

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Donnerstag, 22. Mai 2014

24. Mai 2014, Frankfurt: MARCH against Monsanto & Co



!!! Facebook-Links - Facebook ist mit extremer Vorsicht zu genießen: #‎KonsumRevolution‬ in ‪#‎Frankfurt‬ am Main

Am 24. Mai 2014 ist in Frankfurt am Main der dritte Aktionstag von „March Against Monsanto“.

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Montag, 17. Januar 2011

Krankenkassen handeln verfassungswidrig - Abknipsen von Zusatzbeiträgen bei ALG-2-Beziehern

Bei gegen-hartz.de lese ich folgenden Text (Quellenlink):

Hartz IV: Manche Kassen erheben trotz angekündigter Befreiung einen Zusatzbeitrag von ALG II Beziehern, weil sie eine Satzungsänderung durchgeführt haben. ALG II-Bezieher müssen die Zusatzbeiträge unter Umständen vom ALG II Regelsatz selbst bezahlen.
Was soll ich da noch fragen? Ticken die noch ganz richtig? Wer unser Grundgesetz kennt, weiß um das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes. Die Ungleichbehandlung der AlG-II-Bezieher bei unterschiedlichen Krankenkassen gibt das Grundgesetz einfach nicht her. Da helfen auch keine Satzungsänderungen ohne Sonderkündigungsrecht, mit denen man als ALG-2-Bezieher die Differenzbeträge zum Durchschnittszuzahlungsbetrag, falls welche anfallen, bezahlen läßt.

Ich empfehle Widerspruch mit nachfolgendem Beschreiten des Rechtsweges oder diese Summen werden dem ALG-2 aufgeschlagen und damit erstattet. Die zweite Alternative ist aber nicht sauber.

Zum Vergleich schaue man sich nur die Krankenversicherung der Studenten an - Einheitsbeiträge, oder nicht? ALG-2 Bezieher sind keine Menschen zweiter Klasse.

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Dienstag, 10. August 2010

GVU - neue Form der Zensur in Erprobung?

Wenn Werke unter Creative Commons Licence "urheberrechtlich" fremdbestimmt gelöscht werden, dann sollten die Provider das zumindest vorher kritisch hinterfragen. Wenn Anbieter wie vimeo »Du bist Terrorist« "anscheined" löschen können, und das gut wie ungestraft, dann ist etwas faul in unserer Bertelsmannrepublik Deutschland (Den Begriff habe ich von einem WDR5-Podcast. Link entfällt wegen zu geringer Vorhaltedauer). Ich vermute, daß Mario Sixtus, dem auch widerrechtlich Beiträge gelöscht wurden, mit einer möglichen Schadensersatzforderung ins Leere greifen würde: Der Streitwert dürfte von wohlwollenden Richtern als nicht allzu hoch eingeschätzt werden.

Die vorgenannten praktizierten privatrechtlichen Perversionen der Unschuldsvermutung tragen McCarthysche Züge, beziehungsweise könnten zukünftig McCarthysche Züge tragen. Ein Spruch könnte dann »Die normative Zensurkraft vorauseilender Löschungen« lauten  - oder so...

Man muß Felix großen Dank zollen, daß er diesen Irrsinn anprangert.

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Donnerstag, 10. September 2009

Zensur: Volker Pispers Video bei Youtube entfernt

Natürlich können Sie gänzlich anderer Meinung sein als ich. Schließlich leben wir in einer Demokratie, oder... Rein formal ist das Bekämpfen von Urheberrechtsverletzungen rechtens.

Was ich mich frage, kann ein Verlag Urheberrechte haben, das sind doch Verwertungsrechte, oder? Ach so, die Leistung des Kabarettisten ist wesentlich, die Leistung des Kameramanns auch? Und der Kameramann ist der Verlag? Seltsam, nicht wahr? Es kommt aber noch schlimmer:

Kern meiner Kritik ist, dass ausgerechnet ein paar Wochen vor der Bundestagswahl das für die rechten Parteien sehr kritische Video, der Originaltitel ist "Mehr bretto für nutto" (oder so ähnlich), mehrfach zwangsweise von Youtube wie zum Beispiel "YouTube - Volker Pispers 2007-4 Nutto Bretto Steuern" entfernt wurde. Bei Youtube lesen wir:

"Dieses Video ist aufgrund des Urheberrechtsanspruchs von con anima Verlag e.K. nicht mehr verfügbar."
Beim Video YouTube - Nutto-Bretto Lohnsenkung lesen wir:
"Dieses Video wurde aufgrund eines Verstoßes gegen die Nutzungsbedingungen entfernt."
Man hätte doch mit dem Abschalten bis zwei Wochen nach der Bundestagswahl warten können - Das hätte dann nicht dieses Geschmäckle der Zensur. Das Video steht schon seit längerem so im Internet - Für mich als ein Akt freier Meinungsäußerung.

Ich frage mich, wie groß der wirtschaftliche Schaden für die con anima Verlag e.K. wirklich ist? Das Raubkopie-Problem? Schließlich ist das doch Werbung für Volker Pispers. Warum verpflichtet man diejenigen nicht, die die Videos ins Internet stellen, nicht dazu, eine Werbebotschaft des Verlags zu integrieren, in welcher Form auch immer? Das wäre eine win-win-Situation, aber nicht für das schwarz-gelbe Wahlkrampfbündnis.

Es bleibt für mich dabei, dass das Zeigen politischer Inhalte wie dieses Video unter das Grundrecht der Meinungsfreiheit fällt. Und dass sich hier um eine zeitgeschichtliche Dokumentation handelt, die rechtlichen Vorrang haben sollte. Und Sollte es nicht rechtens sein, müßte hier dringend ein Gesetz dem Sinn des Grundgesetzes angepasst werden.

Ist es für den Verlag wirklich so schlimm, dass die schwarz-gelben Umfrageergebnisse auf Werte unter 50% absinken? Für mich bleibt es dabei:

Das ist Zensur.

Es lebe das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung!

Noch etwas zum Nachdenken: Sind Wahlergebnisse von höherem Verfassungsrang als elementare Grundrechte?

Wahltipp: Wählen Sie bitte bloß etwas anderes als schwarz-gelb. Mir jedenfalls sind meine verfassungsmäßigen Rechte heilig.

Klicken Sie bitte auf das Biersymbol (eventuell mehrmals anklicken), wenn Sie den Text als lesenswert oder nützlich erachten; laden Sie mich so zum Bier (Wein?) ein und unterstützen meine Arbeit... vielen Dank.

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Freitag, 7. August 2009

CDU- und FDP-Wähler aufgepasst: Bei Insolvenz wird der bereits erhaltene Lohn zurückgezahlt...

... und zwar für drei Monate. Lesen Sie bitte selber:

"... Mehrere Amtsgerichte haben mittlerweile dem Insolvenzverwalter recht gegeben und die ehemaligen Angestellten zur Rückzahlung ihrer Löhne verurteilt. Amtsrichter Martin Hönick aus Wunsiedel begründete den Spruch folgendermaßen: „Aufgrund der bekannten Umstände konnte sich ein redlich und vernünftig Denkender der Einsicht nicht verschließen, dass der Schuldner zahlungsunfähig war.“ Der verurteilte Schreiner, der seinen Arbeitgeber retten wollte und den Versprechungen und Aussagen seines Arbeitgebers geglaubt hat, ist in den Augen des Richters also unredlich und unvernünftig. Der Ehrliche war schon immer der Dumme, aber eine solche Rechtsauffassung ist an Realitätsfremdheit kaum zu überbieten. Wie soll ein Schreiner denn Einblick in die finanziellen Verhältnisse seines Unternehmens nehmen, wenn sogar ein Finanzberater eine drohende Insolvenz weit von sich weißt? Gelten etwa für alle Mitarbeiter die gleichen Verpflichtungen, finanzielle Verhältnisse eines Unternehmens beurteilen zu können, wie man sie im Normalfall der Hausbank zuspricht? Die ehemaligen Mitarbeiter müssen nicht nur die erhaltenen Löhne zurückzahlen, sondern auch Basis- und Verzugszins, die Gerichtskosten und Anwaltsgebühren – zwei Drittel davon auch noch an den Insolvenzverwalter Irrgang persönlich. ..."

--> Gefunden im Weblog des Spiegelfechters

Tja, wer in den letzten Bundestagswahlen SPD, CDU/CSU, Grüne oder FDP gewählt hat, sieht, was dabei heraus kommt. An der Entwicklung des Insolvenzrechtes haben all diese Parteien in den letzten Jahrzehnten in verantwortlicher Regierungsposition mitgewirkt, oder nicht? Ich jedenfalls werde Die Linke wählen.

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