Nach einer langer Zeit des Organisierens habe ich wieder mal in meinem RSS-Reader {Das ist meine persönliche Tageszeitung, die mit von mir eingestellten Feeds/Quellen, mir eine Übersicht aktueller Nachrichten zusammenstellt} nachgesehen. Außerhalb der Fleißarbeit, der Programmgeschwindigkeit wegen tausende ältere Nachrichten zu löschen, habe ich beim Lesen eine Nachricht gefunden, die mich doch irgendwie überrascht hat:
David Pachali berichtet bei irights.info in »EuGH-Beschluss: Einbetten fremder Inhalte verletzt in der Regel keine Urheberrechte (Update)« darüber, dass der EuGH sich zum Einbetten von urheberrechtlich geschützten Material geäußert hat (z. B. via Einbetten von Musik-Videos, die auf Youtube einsehbar sind):
Demokratie lebt vom Meinungsaustausch - Lesen und Kommentieren Sie - Und seien Sie selbst aktiv! Wer sonst...
Sonntag, 26. Oktober 2014
EuGH: Das Einbetten fremder Inhalte scheint keine Urheberrechtsverletzung darzustellen
Dienstag, 9. September 2014
Wir lieben Itunes
Hier ein aktuelles Bildschirmfoto aus der Welt des Download-Kommerz - ein Bild sagt mehr aus als tausend Worte:
![]() |
| Was will uns Big Apple damit sagen? |
Wie gut, dass es Alternativen gibt wie zum Beispiel die Musikpiraten oder GEMA-freie Musik...
Dienstag, 10. August 2010
GVU - neue Form der Zensur in Erprobung?
Wenn Werke unter Creative Commons Licence "urheberrechtlich" fremdbestimmt gelöscht werden, dann sollten die Provider das zumindest vorher kritisch hinterfragen. Wenn Anbieter wie vimeo »Du bist Terrorist« "anscheined" löschen können, und das gut wie ungestraft, dann ist etwas faul in unserer Bertelsmannrepublik Deutschland (Den Begriff habe ich von einem WDR5-Podcast. Link entfällt wegen zu geringer Vorhaltedauer). Ich vermute, daß Mario Sixtus, dem auch widerrechtlich Beiträge gelöscht wurden, mit einer möglichen Schadensersatzforderung ins Leere greifen würde: Der Streitwert dürfte von wohlwollenden Richtern als nicht allzu hoch eingeschätzt werden.
Die vorgenannten praktizierten privatrechtlichen Perversionen der Unschuldsvermutung tragen McCarthysche Züge, beziehungsweise könnten zukünftig McCarthysche Züge tragen. Ein Spruch könnte dann »Die normative Zensurkraft vorauseilender Löschungen« lauten - oder so...
Man muß Felix großen Dank zollen, daß er diesen Irrsinn anprangert.
Donnerstag, 11. März 2010
Leistungsschutzrechte: Ein Boykottaufruf
Bei Telepolis lese ich gerade:
Doch nicht nur Internetkonzerne, auch die Leser der Verlagsangebote sollen zahlen, zumindest wenn sie die Informationen beruflich nutzen oder mit einem Rechner an ihrem Arbeitsplatz sitzen.Gerade der letzte Halbsatz läßt auf eine Art Privat-GEZ schließen. Man muß sich vorstellen, das ist erst der Anfang. Warum soll nicht jeder, der ein sogenanntes Leistungsschutzrecht verletzt, bezahlen? Das mit dem beruflich ist doch nur der Anfang.
Mit dem Leistungsschutzrecht, wenn es erst einmal eingeführt worden ist, wird quasi durch die Hintertür eine neue Art von Zensur eingeführt. Der Gebrauch von Leistungsschutz kann sich in extrem hohen Preisen für mißliebige Informationen niederschlagen oder man verbietet die Verbreitung bestimmter Nachrichtentexte ganz und untersagt es, konkrete Leistungsschutzrechte zu nutzen. Außerdem: Warum sollen wir für manipulativen Mist zahlen?
Mir paßt die Richtung ganz und gar nicht, zumal das Urheberrecht vollkommen ausreicht. Ich jedenfalls werde nicht mehr auf eine Seite eines Nachrichtenverbreitungsunternehmens verlinken, welches sich zu sogenannten Leistungsschutzrechten bekennt.
Ich möchte an dieser Stelle abschließend noch auf folgendes Video verweisen.
Donnerstag, 10. September 2009
Zensur: Volker Pispers Video bei Youtube entfernt
Natürlich können Sie gänzlich anderer Meinung sein als ich. Schließlich leben wir in einer Demokratie, oder... Rein formal ist das Bekämpfen von Urheberrechtsverletzungen rechtens.
Was ich mich frage, kann ein Verlag Urheberrechte haben, das sind doch Verwertungsrechte, oder? Ach so, die Leistung des Kabarettisten ist wesentlich, die Leistung des Kameramanns auch? Und der Kameramann ist der Verlag? Seltsam, nicht wahr? Es kommt aber noch schlimmer:
Kern meiner Kritik ist, dass ausgerechnet ein paar Wochen vor der Bundestagswahl das für die rechten Parteien sehr kritische Video, der Originaltitel ist "Mehr bretto für nutto" (oder so ähnlich), mehrfach zwangsweise von Youtube wie zum Beispiel "YouTube - Volker Pispers 2007-4 Nutto Bretto Steuern" entfernt wurde. Bei Youtube lesen wir:
"Dieses Video ist aufgrund des Urheberrechtsanspruchs von con anima Verlag e.K. nicht mehr verfügbar."
Beim Video YouTube - Nutto-Bretto Lohnsenkung lesen wir: "Dieses Video wurde aufgrund eines Verstoßes gegen die Nutzungsbedingungen entfernt."
Man hätte doch mit dem Abschalten bis zwei Wochen nach der Bundestagswahl warten können - Das hätte dann nicht dieses Geschmäckle der Zensur. Das Video steht schon seit längerem so im Internet - Für mich als ein Akt freier Meinungsäußerung.
Ich frage mich, wie groß der wirtschaftliche Schaden für die con anima Verlag e.K. wirklich ist? Das Raubkopie-Problem? Schließlich ist das doch Werbung für Volker Pispers. Warum verpflichtet man diejenigen nicht, die die Videos ins Internet stellen, nicht dazu, eine Werbebotschaft des Verlags zu integrieren, in welcher Form auch immer? Das wäre eine win-win-Situation, aber nicht für das schwarz-gelbe Wahlkrampfbündnis.
Es bleibt für mich dabei, dass das Zeigen politischer Inhalte wie dieses Video unter das Grundrecht der Meinungsfreiheit fällt. Und dass sich hier um eine zeitgeschichtliche Dokumentation handelt, die rechtlichen Vorrang haben sollte. Und Sollte es nicht rechtens sein, müßte hier dringend ein Gesetz dem Sinn des Grundgesetzes angepasst werden.
Ist es für den Verlag wirklich so schlimm, dass die schwarz-gelben Umfrageergebnisse auf Werte unter 50% absinken? Für mich bleibt es dabei:
Es lebe das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung!
Noch etwas zum Nachdenken: Sind Wahlergebnisse von höherem Verfassungsrang als elementare Grundrechte?
Wahltipp: Wählen Sie bitte bloß etwas anderes als schwarz-gelb. Mir jedenfalls sind meine verfassungsmäßigen Rechte heilig.
Klicken Sie bitte auf das Biersymbol (eventuell mehrmals anklicken), wenn Sie den Text als lesenswert oder nützlich erachten; laden Sie mich so zum Bier (Wein?) ein und unterstützen meine Arbeit... vielen Dank.
