Dienstag, 9. November 2010

Sozialrassismus (Obdachlose): Kommunalwahl in Frankfurt (Main) am 27. März 2010 schon jetzt verfassungswidrig?

Das hessische Kommunalwahlrecht ist auf verschiedene Gesetze verteilt. Ein zentrales Gesetz ist hierbei die hessische Gemeindeordnung (HGO), in welcher die Wahlberechtigung als zentraler Wahlrechtsbaustein festgelegt ist. Nach kritischem Durchlesen des § 30 HGO, der das aktive Wahlrecht regelt, meine ich, daß das hessische Wahlrecht eine sozialrassistische Komponente aufweist und gegen das Grundgesetz verstößt.

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