Vorbemerkung und Haftungsausschluss: Meine Interpretation stellt lediglich meine persönliche Meinung dar, keinesfalls eine Rechtsberatung. Irrtum möglich. Rechtsberatungen erhält man bei Fachanwälten...
Zu dem wichtigen Punkt »Krankengeld nach Ablauf des Arbeitsverhältnisses« gibt es einen Rechtstreit, den die DAK bis zum Bundessozialgericht (BSG) führte:
Urteil des BSG vom 10.5.2012, B 1 KR 19/11 R: Krankenversicherung - Krankengeld - Erhalt der Mitgliedschaft versicherungspflichtig Beschäftigter in der gesetzlichen Krankenversicherung - Erfüllung der Voraussetzungen für einen Anspruch auf Krankengeld am letzten Tag der Beschäftigung - Verdrängung einer Auffangversicherung bei nachwirkendem Anspruch nach dem Ende der Mitgliedschaft Versicherter - prognostische Betrachtung über anderweitige Absicherung im Krankheitsfall
Obschon klar und eindeutig, geistern immer noch falsche Vorstellungen im Internet herum, die zu Fehlschlüssen führen könnten oder vielmehr führen - vielleicht aus Unkenntnis dieses Urteils.
Das BSG hat im Urteil vom 10. Mai 2012 gut nachvollziehbare, klare Regeln formuliert, von denen ich die für das Thema »Krankengeld nach dem letzten Arbeitstag« wichtigeren hier skizzieren möchte:
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Dienstag, 25. Februar 2014
Krankengeld nach dem letzten Arbeitstag
Stichwörter:
Arbeitslosigkeit,
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