Es heißt doch so schön: »Ein Bild sagt mehr als Tausend Worte«. Ob dies auch für Bildschirmfotos gilt?
Wie dem auch sei, sicher ist jedenfalls, dass ein einfacher F.A.Z.-Artikel, den man sich bei genios.de
herunter laden kann, vom Betrag her gesehen höher ist als der Anteil
der Regelleistung, die einem Leistungsbezieher von Arbeitslosengeld 2
(Hartz IV) an einem Tag für Essen und Trinken zur Verfügung steht
(weniger als 4 €). Möchte ein Hartz-IV-Leistungsbezieher sich einen
solchen Artikel leisten, muß er folglich über einen Tag hinaus hungern.
Wenn das keine Form der Ausgrenzung ist…
Hier jetzt das Bildschirmfoto:
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| Bildschirmfoto: vorgefunden auf der Genios-Webseite (2015-01-07). (In Originalgröße lesen: Bitte das Bild anklicken) |
Was ist eigentlich Ihre Meinung?
