Überprüfung der Datenschutzpraxis im Hessischen Landesamt für Verfassungsschutz nach dem Motto „Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass“?
von dieDatenschützer Rhein Main
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| eigenes Archivbild: Roland Koch (CDU), ehemaliger hess. Minister- präsident und jetzt wohlhabender Ex-Leiter des Bilfinger-Konzerns |
Leider reagierten die wenigsten der angeschriebenen Landtagsabgeordneten auf die Anfrage der Bürgerrechtler. Der FDP-Vertreter im Innenausschuss, der Landtagsabgeordnete Wolfgang Greilich, stellte allerdings am 20.10.2014 eine Kleine Anfrage „betreffend Speicherung von Personendaten durch den Verfassungsschutz“. U. a. fragte er:
Hat im Zuge der Erkenntnisse aus Niedersachsen eine Überprüfung der Datenbestände in Hessen stattgefunden?
a) Falls ja: Durch wen, und mit welchem Ergebnis?
b) Falls nein:
aa) Weshalb nicht?
bb) Plant die Landesregierung eine Überprüfung, beispielsweise durch eine gesondert eingerichtete Task-Force wie in Niedersachsen und unter Einbindung des Hessischen Datenschutzbeauftragten?


