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Montag, 11. März 2013

Petition: Arbeitslosengeld II - Einführung einer bedingungslosen Grundbedürfnissicherung vom 05.02.2013

Herzlichen Dank an Eric M., der mich auf die Petition 39757 beim Deutschen Bundestag mit dem Titel "Arbeitslosengeld II - Einführung einer bedingungslosen Grundbedürfnissicherung vom 05.02.2013" aufmerksam machte. Sehr gern verweise ich auf diese Petition - unbeschadet meiner Vorbehalte gegen Petitionen¹ generell. Ich finde die Petition dennoch unterstützenswert, weil sie sich direkt gegen die unerhörte Sanktionspraxis der Jobcenter und Optionskommunen richtet, den Diskussionsprozess um eben solche belebt und zurück in die öffentliche Wahrnehmung bringt.

Wer gleich mitzeichnen möchte, hier der Link zur Petition: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2013/_02/_05/Petition_39757.nc.html

¹ ePetitionen - Sinn oder Unsinn? (erstveröffentlicht auf diesem Blog am 1. Februar 2010); Url: http://www.bernhardsweblog.blogspot.de/2009/12/epetitionen-sinn-oder-unsinn.html

Hier jetzt der Petitionstext:

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Freitag, 9. April 2010

"Neue" Aktion: Petition gegen den Zensur-Staatsvertrag

Eigentlich warte ich immer noch auf eine Antwort von Tobias Huch wegen seiner Petitionszeitplanung. Aber die Sache ist zu wichtig, um weiter auf eine E-Mail-Antwort zu warten.

Worum geht es?

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Montag, 1. Februar 2010

ePetitionen - Sinn oder Unsinn?

Petitionen an das Parlament einzureichen ist das Privileg jeden Bürgers in Deutschland: Man schickt seine Petition an den Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages, so der klassische Verlauf. Mit dem Einzug des Internets wurde das Petitionswesen in Deutschland etwas modernisiert. Man kann jetzt Petitionen auch im Internet nach persönlicher Registrierung initialisieren und mitzeichnen. Diese ePetitionen können aber auch klassisch per Post oder Telefax gezeichnet werden.

Sinn ergeben ePetitionen mit Sicherheit für unsere politische Führungsschicht: Die ePetitionen sind für sie eine Art Frühwarnradar. Unsere Regierigen brauchen noch nicht mal aktiv den Gang von Petitionen zu verfolgen. Ab 50000 Zeichnungen ist der Bundestag verpflichtet, sich in einer Sitzung mit einer Petition auseinanderzusetzen. Rein Faktisch darf man bestenfalls, wenn sich genug Unmut in Mitzeichnungen kanalisiert hat, eine Anhörung im Bundestag erwarten - leider vermutlich vor leeren Sitzreihen. Danach wächst Gras drüber, oder nicht?

Von dieser Interpretation abweichend könnte man noch versucht sein, einen Nutzen für den Petenten (Einreicher der Petition und damit Erstzeichner) und die Mitzeichner herauszufinden. Der Petent könnte so durch seine Petition an Bekanntheit gewinnen. Beim Vorhaben, diese symbolträchtige 50000-Stimmen-Marke zu knacken haben Mitzeichner die Möglichkeit, den Zeichner nicht nur durch das Mitzeichnen, sondern auch durch eigene Werbevorhaben zu unterstützen. Weil nicht selten eine finanzielle Unterfütterung von Belang für das Petitionsvorhaben fehlt, handelt es sich bei der Werbung zugunsten solch einer Petition in aller Regel nur um Mund-zu-Mund-Propaganda. Das Publizieren und Weiterverbreiten auf Weblogs gehört auch zur Mund-zu-Mund-Propaganda. Und die Mund-zu-Mund-Propaganda gehört wiederum zum Bereich Guerilla-Marketing.

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