Das war das schlechteste vom Bundesverfassungsgericht zu erwartende Urteil, wenn man den sachlichen Hintergrund und den Verhandlungsverlauf berücksichtigt. Dem Medienecho konnte ich entnehmen, daß es ein rein formales Urteil war. Im Kern wurde dem Gesetzgeber aufgetragen, die Regelsätze neu zu berechnen. Offenkundige Fehler wie die Kinderregelsätze und spezieller Mehrbedarf wurden thematisiert. Rückwirkend gibt es Nichts für Kläger und Antragsteller von Widersprüchen und Überprüfungsanträgen.
Mitglieder des Bundesverfassungsgerichtes gehören der oberen Mittelschicht bzw. Oberschicht an. So ist es nicht verwunderlich, daß das Bundesverfassungsgericht urteilte wie jemand, der gar keinen Bezug zu dem Elend der Grundsicherung (SGB XII) und des ALG 2 (SGB II) hat. Sonst wäre das Urteil brisanter geworden - für den Staatshaushalt. Man kennt die bisherige höchstrichterlich Rechtsprechung aus anderen Bereichen des Sozialrechts im Verlauf der letzten Jahre. Zu häufig triumphierte Staatsräson über Grund-/Menschenrecht. Das Wohl des "Gesamtstaates" wurde immer berücksichtigt; es dürfen dem Staat nicht zu hohe Kosten entstehen, war das Primat. So war es auch heute, man setzte dem Gesetzgeber eine Frist zum Nachbessern.
Praktisch könnte dies bedeuten, daß sich bis auf die direkt angemahnten Änderungen im Ergebnis sonst nichts ändert . Aber wenigstens wird das neue Regelsatzberechnungsverfahren transparenter sein. Das ist ein schwacher Trost.
Wir dürfen uns von unserem höchsten bourgeoisen Gericht nicht mehr erhoffen. Die historische Wahrheit gilt nach wie vor. Es ist die Wahrheit, Grund- und Menschenrechte müssen weiter erstritten werden - von allen. Kneifen gilt nicht. Die eigenen Grund- und Menschenrechte sind eben kein Fernsehfilm oder Bundesligaspiel, dem man bloß zuzugucken braucht.
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Dienstag, 9. Februar 2010
Ein Kommentar zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Rechtmäßigkeit der Hartz-IV-Regelsätze
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