Laut heise-online weist der hessische Verwaltungsgerichtshof die Berufung des Hessischen Rundfunks zurück. Es ging darum, ob ein beruflich genutzter PC mit Internetzugang GEZ-pflichtig sei:
"Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat die vom Hessischen Rundfunk (HR) beantragte Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden zur Rundfunkgebührenpflicht für beruflich genutzte Computer nicht zugelassen. Die höhere Instanz wies den Berufungsantrag zurück, weil der HR in seinem Antrag keine ausreichenden Gründe für eine Zulassung zur Berufung angeführt habe. Das geht aus dem jetzt zugestellten Beschluss (PDF-Datei) vom 22. September hervor (Az.: 10 A 2535/08 Z). ...."Quelle: GEZ-Befreiung: VGH Kassel weist Berufung gegen Urteil zu beruflich genutztem PC zurück - heise-online, 30. September 2009)