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Freitag, 11. Mai 2012

Harald Thomés Meinung (gestriger Newsletter) zu den Frankfurter Verbotsverfügungen

[Vorbemerkung: Für mich kristallisiert sich immer mehr heraus, Dezernent Frank (CDU) sollte in Frankfurt am Main umgehend zurücktreten. Er ist - auch bei konservativer Sichtweise - bereits mit einer Schein-Krisensituation wie dieser vollkommen überfordert. Bernhard Schülke]

Blockupy-Aktionen vom 16. – 19. Mai in Frankfurt

von Harald Thomé

Wie ja gewiss jeder schon mitbekommen hat, macht die Stadt Frankfurt durch ihr Ordnungsamt hervorragende Werbung für die Blockupy-Protesttage vom 16. – 19. Mai in Frankfurt. Mit den Blockupy-Protesten plant ein breites Bündnis von Organisationen und Personen, ein unübersehbares Zeichen internationaler Solidarität gegen die autoritäre Krisenpolitik und für die Demokratisierung aller Lebensbereiche zu setzen.

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Freitag, 19. Februar 2010

Pro oder contra Finanztransaktionssteuer: Ein Video

Folgendes kurze Youtube-Video halte ich für angemessen, sich in aller Ruhe anzuschauen. Es ist ein Interview, in dem Jan Josef Liefers, sehr bekannt aus den münsteraner Tatort-Filmen, als Banker seine Meinung 100%ig revidiert. Hier das Video:

Video "Steuer gegen Armut - eine gute Idee?" ein- und ausblenden +/-

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Montag, 1. Februar 2010

ePetitionen - Sinn oder Unsinn?

Petitionen an das Parlament einzureichen ist das Privileg jeden Bürgers in Deutschland: Man schickt seine Petition an den Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages, so der klassische Verlauf. Mit dem Einzug des Internets wurde das Petitionswesen in Deutschland etwas modernisiert. Man kann jetzt Petitionen auch im Internet nach persönlicher Registrierung initialisieren und mitzeichnen. Diese ePetitionen können aber auch klassisch per Post oder Telefax gezeichnet werden.

Sinn ergeben ePetitionen mit Sicherheit für unsere politische Führungsschicht: Die ePetitionen sind für sie eine Art Frühwarnradar. Unsere Regierigen brauchen noch nicht mal aktiv den Gang von Petitionen zu verfolgen. Ab 50000 Zeichnungen ist der Bundestag verpflichtet, sich in einer Sitzung mit einer Petition auseinanderzusetzen. Rein Faktisch darf man bestenfalls, wenn sich genug Unmut in Mitzeichnungen kanalisiert hat, eine Anhörung im Bundestag erwarten - leider vermutlich vor leeren Sitzreihen. Danach wächst Gras drüber, oder nicht?

Von dieser Interpretation abweichend könnte man noch versucht sein, einen Nutzen für den Petenten (Einreicher der Petition und damit Erstzeichner) und die Mitzeichner herauszufinden. Der Petent könnte so durch seine Petition an Bekanntheit gewinnen. Beim Vorhaben, diese symbolträchtige 50000-Stimmen-Marke zu knacken haben Mitzeichner die Möglichkeit, den Zeichner nicht nur durch das Mitzeichnen, sondern auch durch eigene Werbevorhaben zu unterstützen. Weil nicht selten eine finanzielle Unterfütterung von Belang für das Petitionsvorhaben fehlt, handelt es sich bei der Werbung zugunsten solch einer Petition in aller Regel nur um Mund-zu-Mund-Propaganda. Das Publizieren und Weiterverbreiten auf Weblogs gehört auch zur Mund-zu-Mund-Propaganda. Und die Mund-zu-Mund-Propaganda gehört wiederum zum Bereich Guerilla-Marketing.

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