Das hessische Kommunalwahlrecht ist auf verschiedene Gesetze verteilt. Ein zentrales Gesetz ist hierbei die hessische Gemeindeordnung (HGO), in welcher die Wahlberechtigung als zentraler Wahlrechtsbaustein festgelegt ist. Nach kritischem Durchlesen des § 30 HGO, der das aktive Wahlrecht regelt, meine ich, daß das hessische Wahlrecht eine sozialrassistische Komponente aufweist und gegen das Grundgesetz verstößt.
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Dienstag, 9. November 2010
Sozialrassismus (Obdachlose): Kommunalwahl in Frankfurt (Main) am 27. März 2010 schon jetzt verfassungswidrig?
Stichwörter:
Hessen,
Obdachlosigkeit,
Scheindemokratie,
Sozialrassismus,
Wahlrecht
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