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Samstag, 18. Januar 2014

Das NHE geht in Stellung gegen sozialrassistischen SGB-2-Gesetzesvorschlagskatalog

(NHE: Netzwerk Hessischer Erwerbsloseninitiativen)

Der sozialrassistische SGB-2-Gesetzesvorlagen-Katalog

Rechtsanspruch statt Almosen!
Der weitergehende Schwund der gesamtgesellschaftlichen Solidarität spiegelt sich deutlich im Bericht vom 3. September 2013 der Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die unter dem Namen AG Rechtsvereinfachung im SGB II* firmiert, wieder (Webseite mit Download-Link des Berichts: Tacheles e. V.):

Die AG Rechtsvereinfachung im SGB II huldigt dem Leitmotiv, Kosten unbedingt senken zu wollen. Dies läßt sich am besten auf der Verwaltungsebene durch »Verwaltungsvereinfachungen« erreichen.

Gewerkschaft Ver.di, aufgepasst: Solche Verwaltungsvereinfachungen haben sehr leicht Einsparungen am Personal zur Folge. Und wahrhaftig, über die übliche Leistungsverdichtung hinausgehend (zunehmender Fließbandcharakter der Arbeit in den sogenannten »Jobcentern«) wird das Personal wohl eingespart werden - Wie ich vor kurzem erfuhr, beabsichtigt die Bundesagentur für Arbeit tatsächlich 17000 Stellen zu streichen. Das ließe sich via Zusammenstauchen der Jobcenter-Leistungsabteilungen sehr gut bewerkstelligen, schließlich würden sich dort die »Verwaltungsvereinfachungen« am intensivsten auswirken. Ob sich der zuständige Ver.di-Fachbereich hierüber schon Gedanken gemacht hat?

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Mittwoch, 3. Februar 2010

Sozialleistungen nach SGB II und XII sind Vegetierbeihilfen - Der ultimative Beweis von Lutz Hausstein

Vorbemerkung: In Frank Benedikts Weblogartikel »Auf ein Wort, … Frau von der Leyen!« führte ich in einem Kommentar den Begriff

 Vegetierbeihilfe 

ein. Vegetierbeihilfen sind die Sozialleistungen, wenn man diese gemäß SGB II (SGB = Sozialgesetzbuch; ALG 2 = Hartz IV) oder SGB XII (Grundsicherung) bezieht.

Folgende Spitze konnte ich mir als Erwiderung an den Kommentator »vogel2044« dann doch nicht verkneifen:
Also, die Vegetierbeihilfe ist nur für Vegetarier. Bist Du kein Vegetarier, dann darfst Du Fingernägel kauen.

Solltest Du aber auf die Idee kommen wollen, vorzeitig zu verrecken, kriegst Du auch keinen Sarg. Sanktion muß sein!
Die jetzigen Regelsätze sind viel zu gering. Lutz Hausstein hat eine umfassende, hieb- und stichfeste Bestandsaufnahme durchgeführt, die sich sehen lassen kann. Wenn Du diese pdf-Datei gelesen hast, wirst Du nur schwerlich darum kommen zuzustimmen, dass die jetzigen Regelsätze nichts anderes als grundgesetzwidrige Vegetierbeihilfen sind:

- Ansichts- und Download-Link -

Urheberrechtliches (Zitat von Lutz Hausstein):
Die Ergebnisse dieser Untersuchung sowie deren notwendige Bewertung habe ich als Anlage zu dieser Nachricht beigefügt und stelle sie Dir/Euch zur Veröffentlichung sowie Weiterverwendung unter Beachtung der Autorenschaft zur Verfügung.
Danke auch an Frank Benedikt für das Weiterleiten der elektronischen Nachricht.

Noch etwas: Vielen Dank, Lutz.

[Nachtrag 2010-02-05, 19:18 Uhr: Im Blog Auto-Anthropophag können Sie den Text »Was der Mensch braucht« (eine empirische Analyse von Lutz Hausstein) direkt lesen, ohne die pdf-Datei herunterladen zu müssen.]

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