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Dienstag, 17. Dezember 2013

Inge-Hannemann-Anti-Sanktionspetition knackte gestern die 50000er-Marke - ein Kommentar

Foto-Quelle: "Aufgewachter"-Blog.
Die Rechte liegen beim Urheber.
Liebe Leser,

es stimmt mich voller Freude, dass die von Inge Hannemann initiierte Petition (ich berichtete) weit über die 50000er-Marke kommen wird. Das nebenstehende Bild aus dem "Aufgewachter"-Weblog, eine gestrige Fotomontage, bringt meine Stimmung deutlich zum Ausdruck (vielen Dank an den "Aufgewachten" für die Arbeit).

An die Sanktionsbefürworter seien die Worte gerichtet, dass auch bei einem Sanktionsverbot dennoch die Leistung in einem begründeten Fall versagt - so der Fachausdruck-, also verweigert werden kann. Hierüber hinaus ist das Erschleichen einer Sozialleistung immer noch ein Straftatbestand. Das möchte ich den Sanktionsbefürwortern deutlich ins Stammbuch schreiben. Es gibt keinen Grund, ernsthaft gegen ein Sanktionsverbot zu sein, außer man ist ein Befürworter der (neoliberalen) Repression, um die kapitalistische Ausbeutung Lohnabhängiger weiter voran zu treiben.

Bei den derzeit vorherrschenden inner- und außerparlamentarischen Machtverhältnissen wird sich ein Sanktionsverbot parlamentarisch (Bundestag) oder per Rechtsweg (via Bundesverfassungsgericht) definitiv nicht durchsetzen lassen.

Wir brauchen außerhalb der Linkspartei noch eine starke außerparlamentarische Kraft, welche die Kraft hat, für den nötigen Druck zu sorgen. Gelingen kann das Durchsetzen des Sanktionsverbots nur, wenn die Gewerkschaften (oder eine vergleichbare Kraft) in politischen Streiks (Aktionen) sich mit den Erwerbslosen endlich ernsthaft solidarisieren (solidarisiert). Aufklärungsarbeit ist nötig, die Petition Inge Hannemanns ein durchaus wichtiger Zwischenschritt - mehr nicht!

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Montag, 11. März 2013

Petition: Arbeitslosengeld II - Einführung einer bedingungslosen Grundbedürfnissicherung vom 05.02.2013

Herzlichen Dank an Eric M., der mich auf die Petition 39757 beim Deutschen Bundestag mit dem Titel "Arbeitslosengeld II - Einführung einer bedingungslosen Grundbedürfnissicherung vom 05.02.2013" aufmerksam machte. Sehr gern verweise ich auf diese Petition - unbeschadet meiner Vorbehalte gegen Petitionen¹ generell. Ich finde die Petition dennoch unterstützenswert, weil sie sich direkt gegen die unerhörte Sanktionspraxis der Jobcenter und Optionskommunen richtet, den Diskussionsprozess um eben solche belebt und zurück in die öffentliche Wahrnehmung bringt.

Wer gleich mitzeichnen möchte, hier der Link zur Petition: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2013/_02/_05/Petition_39757.nc.html

¹ ePetitionen - Sinn oder Unsinn? (erstveröffentlicht auf diesem Blog am 1. Februar 2010); Url: http://www.bernhardsweblog.blogspot.de/2009/12/epetitionen-sinn-oder-unsinn.html

Hier jetzt der Petitionstext:

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Montag, 19. April 2010

Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt

{Vorbemerkung: Der nachfolgende Erfahrungsbericht stammt von Thomas Kallay, der das Eckregelsatzurteil des Bundesverfassungsgerichtes erstritt (Link zu seiner Stellungnahme). Im Forum Chefduzen.de finden Sie den Erfahrungsbericht im Original nebst Diskussion.}

Von Thomas Kallay | Erwerbslosen-Initiative ARCA Soziales Netzwerk e.V.

Moinsen,

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