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Samstag, 20. Dezember 2014

Dresden nazifrei - #freetim: 19. Dezember 2014, erster Berufungsverhandlungstag von Tim H...

dresden-nazifrei.com (auf Twitter: dd_nazifrei)
#freetim ist der Hashtag, der sehr hilfreich ist, um sich bei Twitter in Bezug auf das Strafgerichtsverfahren gegen Tim H. aktuell auf dem Laufenden zu halten. Man kann und sollte diesen Hashtag aber auch nutzen, um sich solidarisch zu zeigen!

Neues Deutschland schreibt aktuell in »Die fünf Männer mit dem Megaphon«, ich zitiere:
Danach begutachtete das Gericht eine zweite Fassung der Videoaufnahmen. Sie wurde von Tim H.s Verteidigern angefertigt und enthält Passagen, die im Polizeivideo fehlen...

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Dienstag, 18. Februar 2014

Tendenziöse Gutachten in Strafsachen?

Indymedia-Logo
von Thomas Meyer-Falk

Ob Angeklagte oder Verurteilte, beide sind in existenzieller Weise von psychiatrischen und psychologischen Sachverständigengutachten abhängig. Wie ist es um deren Unabhängigkeit bestellt?

Wer kann als Sachverständige(r) vor Gericht auftreten?

Nach der Kommentarliteratur obliegt die Beurteilung eines Angeklagten auf dessen Schuldfähigkeit hin im wesentlichen den Psychiatern, und nur ausnahmsweise soll hier ein Psychologe tätig werden dürfen (Tondorf/Tondorf, „Psychologische und psychiatrische Sachverständige in Strafverfahren“, Rz. 222, 3. Auflage). In diese Richtung tendiert auch die forensische Psychiatrie, z.B. in Gestalt eines ihres prominentesten Vertreters, Professor Dr. Kröber. Offener ist man im Bereich der Beurteilung der Kriminalprognose, wenn es also darum geht zu prüfen, ob es verantwortet werden kann, eine (n) PatientIn oder eine (n) Gefangene(n) auf Bewährung frei zu lassen. Hier hänge es, so Bundesverfassungsgericht und BGH von den Umständen des Einzelfalles ab, ob Psychologen oder Psychiater die Begutachtung übernehmen (a.a.O., Rz. 229). Auch die Literatur ist hier neutraler als im Bereich der Beurteilung der Schuldfähigkeit (a.a.O., Rz. 230).

Seit nunmehr 13 Jahren können PsychiaterInnen nach entsprechender Fortbildung das Zertifikat „Forensische Psychiatrie“ erwerben (Venzlaff/Foerster Hrsg., „Psychiatrische Begutachtung“, S. 12, 4. Auflage).

Wie unabhängig sind die Sachverständigen?

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