(Update: Text im dritten Absatz überarbeitet, 2013-09-14, 11:17 Uhr)
Die Stadt Köln, bekannt und »berühmt« für ihren Kölner Klüngel (Vorteilsnahme für verschiedene Kölner Unternehmer), sparte dort, wo es vermeintlich am einfachsten ist, an ihren Sozialleistungen - genauer: an den Kosten der Unterkunft. Das heißt, Erwerbslose, die ALG 2 beziehen (SGB II, sogenanntes Hartz IV), und Bezieher von Sozialhilfe (SGB XII: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) bekamen in Köln nicht die ihnen zustehenden Geldleistungen.
Nach Berthold Bronisz ist es der Fraktion der Partei Die Linke. im Rat der Stadt Köln durch hartnäckiges Nachhaken gelungen, dass die Stadt Köln sich dazu bekennt, aufgrund von Falschberechnungen der Kosten der Unterkunft in fast 1400 Fällen rund 624300,00 Euro zuwenig ausgezahlt zu haben. Dies holt die Stadt Köln nach.
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Samstag, 14. September 2013
Mittwoch, 18. Juli 2012
Das Bundesverfassungsgerichtsurteil für Asylbewerber - ein zweischneidiges Urteil
Vorweg: Die Zeit, in der Flüchtlinge und Asylbewerber die Menschenwürde aberkannt bekamen, war ziemlich lang. Jetzt geht es den Asylbewerbern endlich besser. Wirklich?
Leider kenne ich das Urteil nicht im genauen Wortlaut, kenne aber den Rechtsprechungsstil des Bundesverfassungsgerichtes. Es gilt folgendes:
- Flüchtlinge und Asylbewerber bekommen für die vergangenen Jahre des erniedrigenden Umgangs nicht mehr Geld. Von wegen, wo kämen wir da hin? Ausgleichende Gerechtigkeit ist dem Bundesverfassungsgericht egal. Man ist schließlich staatstragend dem Staatshaushalt und den eigenen Bezügen und zukünftigen Pensionsansprüchen verpflichtet. Ist doch wahr.
- Der Gesetzgeber ist von nun an zur Neuregelung "verpflichtet" - Eine herrliche Vorlage für die rechten und neoliberalen Parteien, die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichtes analog dem Umgang mit dem Eckregelsatz realitär zu umgehen. Rechter Beifall können sich die neoliberalen Konsorten von Grünrot bis Schwargelb beim weiteren Gesetzgebungsverfahren sicher sein.
Die Vorgabe enthält die Verpflichtung, dass sich die Geldleistungen - ein Fortschritt: endlich Bargeld - an den Sozialleistungen für Deutsche orientieren sollen. Nur orientieren? Wer soll denn da verarscht werden?
- Worauf man sein Aufmerksamkeit richten sollte, ist die Tatsache, dass letztlich durch das Urteil implizit der bestehende und umstrittene Eckregelsatz, das Maß für den Sozialleistungsbezug von AlG 2 und der Sozialhilfe, nicht in Frage gestellt, also letztlich anerkannt wird.
- Der Klage wurde statt gegeben. Wer mag da noch bei dem heutigen Jubel vor dem Europäischen Gerichtshof weiter klagen und die Klage finanziert bekommen? Die Ansprüche werden durch das Urteil faktisch auf das vorhandene Eckregelsatz-Vegetierbeihilfenniveau festgefroren.
Das Bundesverfassungsgericht hat realpolitisch die weitergehende Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte blockiert. Die Erniedrigung wurde das Bundesverfassungsgericht nicht abgeschafft, sondern nur gemildert.
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