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Dienstag, 10. Dezember 2013

Endspurt – bitte mitmachen bei Petition: Abschaffung aller Hartz-IV-Sanktionen - rund 10000 Unterschriften fehlen noch!

Jobcenter-Überlebenshandbuch und
Anti-Sanktionsflugblatt der AG FELIA
Foto: Bernhard Schülke (Archivfoto 2013)
Inge Hannemann hat eine Bundestags-Sanktionsmoratoriumspetition gestartet. Die Petition läuft noch bis 18. Dez. 2013 und geht jetzt in die Zielgerade: Es fehlen noch Stimmen, um die Marke von 50000 Stimmen (gesetzlich vorgegeben) zu überschreiten.

Aktueller Stand (2013-12-10 23:52 Uhr): bislang 37409 Unterschriften - 12591 Unterzeichner fehlen noch*! Die Hürde ist packbar. Also: Bitte unbedingt weiter verbreiten und mitzeichnen!

Bis zum 18. Dezember 2013 ist nicht mehr allzu viel Zeit, rührt daher bitte alle die “Werbetrommel”!

Hier online-unterschreiben

Auf Inge Hannesmanns Weblog könnt Ihr eine Unterschriftenlistenformblatt herunterladen (pdf-Datei) und damit Unterschriften sammeln gehen. Beachtet bitte die verkürzte Sammelfrist.

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Montag, 11. März 2013

Petition: Arbeitslosengeld II - Einführung einer bedingungslosen Grundbedürfnissicherung vom 05.02.2013

Herzlichen Dank an Eric M., der mich auf die Petition 39757 beim Deutschen Bundestag mit dem Titel "Arbeitslosengeld II - Einführung einer bedingungslosen Grundbedürfnissicherung vom 05.02.2013" aufmerksam machte. Sehr gern verweise ich auf diese Petition - unbeschadet meiner Vorbehalte gegen Petitionen¹ generell. Ich finde die Petition dennoch unterstützenswert, weil sie sich direkt gegen die unerhörte Sanktionspraxis der Jobcenter und Optionskommunen richtet, den Diskussionsprozess um eben solche belebt und zurück in die öffentliche Wahrnehmung bringt.

Wer gleich mitzeichnen möchte, hier der Link zur Petition: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2013/_02/_05/Petition_39757.nc.html

¹ ePetitionen - Sinn oder Unsinn? (erstveröffentlicht auf diesem Blog am 1. Februar 2010); Url: http://www.bernhardsweblog.blogspot.de/2009/12/epetitionen-sinn-oder-unsinn.html

Hier jetzt der Petitionstext:

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Samstag, 6. Februar 2010

Webseite epetitionen.bundestag.de

Hallo Allerseits,

gerade eben wollte ich die ELENA-Petition - Info-Link - mitzeichnen. Also, beim CCC (Chaos Computer Club) klickte ich auf den Link zum Zeichnen. Was dann passierte, war (und ist), daß man sich zunächst einmal einloggen muß. Das ist auch soweit in Ordnung.

Bloß verstehe ich nicht, daß man am Ende der Anmeldeprozedur immer auf die ePetition-Startseite des Deutschen Bundestages gelinkt (nicht verlinkt, das paßt scho) wird. Soll ich mir etwa jetzt einen Wolf suchen!? Ist das gar böswillige Absicht?

Die Lösung stellt sich dann einfach dar, wenn man z. B. den Firefox benutzt. Man findet klugerweise das Browserfenster mit der auf die ePetition verweisenden Internet-Verknüpfung noch geöffnet vor und klickt ein zweites Mal auf diesen Link - wohlgemerkt nachdem Sie sich eingeloggt haben. Erst dann können Sie die ePetition mitzeichnen.

Meinen Sie nicht auch, daß die Mitzeichenerschwernis nicht ein klein wenig Gaga ist?

Grüße aus Über-Null-Grad-Celsius-Frankfurt
Bernhard

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Montag, 1. Februar 2010

ePetitionen - Sinn oder Unsinn?

Petitionen an das Parlament einzureichen ist das Privileg jeden Bürgers in Deutschland: Man schickt seine Petition an den Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages, so der klassische Verlauf. Mit dem Einzug des Internets wurde das Petitionswesen in Deutschland etwas modernisiert. Man kann jetzt Petitionen auch im Internet nach persönlicher Registrierung initialisieren und mitzeichnen. Diese ePetitionen können aber auch klassisch per Post oder Telefax gezeichnet werden.

Sinn ergeben ePetitionen mit Sicherheit für unsere politische Führungsschicht: Die ePetitionen sind für sie eine Art Frühwarnradar. Unsere Regierigen brauchen noch nicht mal aktiv den Gang von Petitionen zu verfolgen. Ab 50000 Zeichnungen ist der Bundestag verpflichtet, sich in einer Sitzung mit einer Petition auseinanderzusetzen. Rein Faktisch darf man bestenfalls, wenn sich genug Unmut in Mitzeichnungen kanalisiert hat, eine Anhörung im Bundestag erwarten - leider vermutlich vor leeren Sitzreihen. Danach wächst Gras drüber, oder nicht?

Von dieser Interpretation abweichend könnte man noch versucht sein, einen Nutzen für den Petenten (Einreicher der Petition und damit Erstzeichner) und die Mitzeichner herauszufinden. Der Petent könnte so durch seine Petition an Bekanntheit gewinnen. Beim Vorhaben, diese symbolträchtige 50000-Stimmen-Marke zu knacken haben Mitzeichner die Möglichkeit, den Zeichner nicht nur durch das Mitzeichnen, sondern auch durch eigene Werbevorhaben zu unterstützen. Weil nicht selten eine finanzielle Unterfütterung von Belang für das Petitionsvorhaben fehlt, handelt es sich bei der Werbung zugunsten solch einer Petition in aller Regel nur um Mund-zu-Mund-Propaganda. Das Publizieren und Weiterverbreiten auf Weblogs gehört auch zur Mund-zu-Mund-Propaganda. Und die Mund-zu-Mund-Propaganda gehört wiederum zum Bereich Guerilla-Marketing.

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