Überprüfung der Datenschutzpraxis im Hessischen Landesamt für Verfassungsschutz nach dem Motto „Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass“?
von dieDatenschützer Rhein Main
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eigenes Archivbild: Roland Koch
(CDU), ehemaliger hess. Minister-
präsident und jetzt wohlhabender
Ex-Leiter des Bilfinger-Konzerns |
Der Niedersächsische Innenminister Boris Pistorius musste im Mai 2014 in einer Regierungserklärung Stellung nehmen zur
illegalen Speicherung von Personendaten durch den niedersächsischen Verfassungsschutz (dort auf den Seiten 3084 – 3085,
Quellenlink). Was Herr Pistorius berichtet, war erschreckend. Ca. 40 % der beim Niedersächsischen Verfassungsschutz gespeicherten personenbezogenen Daten waren illegal erhoben und gespeichert. Für die Bürgerrechtsgruppe
dieDatenschützer Rhein Main war dies Anfang September der Anlass, um
in Schreiben an alle 21 Mitglieder des Innenausschusses des Hessischen Landtags zu fordern, dass eine vergleichbare Prüfung auch in Hessen stattfindet.
Leider reagierten die wenigsten der angeschriebenen Landtagsabgeordneten auf die Anfrage der Bürgerrechtler. Der FDP-Vertreter im Innenausschuss, der Landtagsabgeordnete Wolfgang Greilich, stellte allerdings am 20.10.2014 eine
Kleine Anfrage „betreffend Speicherung von Personendaten durch den Verfassungsschutz“. U. a. fragte er:
Hat im Zuge der Erkenntnisse aus Niedersachsen eine Überprüfung der Datenbestände in Hessen stattgefunden?
a) Falls ja: Durch wen, und mit welchem Ergebnis?
b) Falls nein:
aa) Weshalb nicht?
bb) Plant die Landesregierung eine Überprüfung, beispielsweise durch eine gesondert eingerichtete Task-Force wie in Niedersachsen und unter Einbindung des Hessischen Datenschutzbeauftragten?
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