Überprüfung der Datenschutzpraxis im Hessischen Landesamt für Verfassungsschutz nach dem Motto „Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass“?
von dieDatenschützer Rhein Main
eigenes Archivbild: Roland Koch (CDU), ehemaliger hess. Minister- präsident und jetzt wohlhabender Ex-Leiter des Bilfinger-Konzerns |
Leider reagierten die wenigsten der angeschriebenen Landtagsabgeordneten auf die Anfrage der Bürgerrechtler. Der FDP-Vertreter im Innenausschuss, der Landtagsabgeordnete Wolfgang Greilich, stellte allerdings am 20.10.2014 eine Kleine Anfrage „betreffend Speicherung von Personendaten durch den Verfassungsschutz“. U. a. fragte er:
Hat im Zuge der Erkenntnisse aus Niedersachsen eine Überprüfung der Datenbestände in Hessen stattgefunden?Die Antwort von Innenminister Beuth vom 09.12.2014 ist außerordentlich widersprüchlich.
a) Falls ja: Durch wen, und mit welchem Ergebnis?
b) Falls nein:
aa) Weshalb nicht?
bb) Plant die Landesregierung eine Überprüfung, beispielsweise durch eine gesondert eingerichtete Task-Force wie in Niedersachsen und unter Einbindung des Hessischen Datenschutzbeauftragten?
Einerseits stellt er am Ende seiner Antworten summarisch fest: „Die… dargestellten und in Ihrer Wirkungsweise erläuterten Kontrollmechanismen dienen dazu, unzulässige Speicherungen zu verhindern.“ Andererseits kann er aber nicht umhin einzuräumen, dass auch in Hessen genaueres Hinsehen auf die Praktiken des Hessischen Verfassungsschutzes notwendig ist. Er schreibt:
…wurde im Lichte der Erkenntnisse aus Niedersachsen bereits im Mai 2014 eine ‚Projektgruppe zur Überprüfung der Speicherung personenbezogener Daten‘ unter der Leitung der behördlichen Datenschutzbeauftragten des Landesamts gebildet. Diese Projektgruppe befindet sich gegenwärtig im Prüfungsprozess; ein Ergebnis liegt noch nicht vor.Die Hoffnung auf neue Erkenntnisse dürfte aber eher gering sein. Nach der Konstruktion der Projektgruppe überwacht wieder einmal der Verfassungsschutz selbst, was der Verfassungsschutz tut und ob er sich dabei an geltendes Recht hält. Denn die Leitung der Projektgruppe liegt beim behördlichen Datenschutzbeauftragten des Verfassungsschutzes selber, nicht – wie vom Landtagsabgeordneten Greilich angeregt – beim Hessischen Datenschutzbeauftragten.
Und den Verfassungschützern kann man doch trauen; sie schützen ja die Verfassung? Oder nicht? Oder doch?
Die Kleine Anfrage des FDP-Landtagsabgeordneten Wolfgang Greilich und die Antwort von Innenminister Peter Beuth ist hier im Wortlaut nachlesbar: Landtagsdrucksache 19-1044.
Am 17. Dezember 2014 erstveröffentlicht auf der Webseite der dieDatenschützer Rhein Main
Ein Meisterwerk aus der politischen Reihe »üble Realsatire vom Feinsten«!
AntwortenLöschenDa der Verfassungsschutz ja keine Verfassung schützen kann, weil es eben keine gibt, müssen die sich eben anderweitig beschäftigen. Da muß man aber auch mal Verständnis dafür haben ;-)
AntwortenLöschenLG Petra K.