Wie dem auch sei, sicher ist jedenfalls, dass ein einfacher F.A.Z.-Artikel, den man sich bei genios.de herunter laden kann, vom Betrag her gesehen höher ist als der Anteil der Regelleistung, die einem Leistungsbezieher von Arbeitslosengeld 2 (Hartz IV) an einem Tag für Essen und Trinken zur Verfügung steht (weniger als 4 €). Möchte ein Hartz-IV-Leistungsbezieher sich einen solchen Artikel leisten, muß er folglich über einen Tag hinaus hungern. Wenn das keine Form der Ausgrenzung ist…
Hier jetzt das Bildschirmfoto:
Bildschirmfoto: vorgefunden auf der Genios-Webseite (2015-01-07). (In Originalgröße lesen: Bitte das Bild anklicken) |
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