Mittwoch, 18. Juli 2012

Das Bundesverfassungsgerichtsurteil für Asylbewerber - ein zweischneidiges Urteil

Vorweg: Die Zeit, in der Flüchtlinge und Asylbewerber die Menschenwürde aberkannt bekamen, war ziemlich lang. Jetzt geht es den Asylbewerbern endlich besser. Wirklich?

Leider kenne ich das Urteil nicht im genauen Wortlaut, kenne aber den Rechtsprechungsstil des Bundesverfassungsgerichtes. Es gilt folgendes:
  1. Flüchtlinge und Asylbewerber bekommen für die vergangenen Jahre des erniedrigenden Umgangs nicht mehr Geld. Von wegen, wo kämen wir da hin? Ausgleichende Gerechtigkeit ist dem Bundesverfassungsgericht egal. Man ist schließlich staatstragend dem Staatshaushalt und den eigenen Bezügen und zukünftigen Pensionsansprüchen verpflichtet. Ist doch wahr.
     
  2. Der Gesetzgeber ist von nun an zur Neuregelung "verpflichtet" - Eine herrliche Vorlage für die rechten und neoliberalen Parteien, die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichtes analog dem Umgang mit dem Eckregelsatz realitär zu umgehen. Rechter Beifall können sich die neoliberalen Konsorten von Grünrot bis Schwargelb beim weiteren Gesetzgebungsverfahren sicher sein.

    Die Vorgabe enthält die Verpflichtung, dass sich die Geldleistungen - ein Fortschritt: endlich Bargeld - an den Sozialleistungen für Deutsche orientieren sollen. Nur orientieren? Wer soll denn da verarscht werden?
     
  3. Worauf man sein Aufmerksamkeit richten sollte, ist die Tatsache, dass letztlich  durch das Urteil implizit der bestehende und umstrittene Eckregelsatz, das Maß für den Sozialleistungsbezug von AlG 2 und der Sozialhilfe, nicht in Frage gestellt, also letztlich anerkannt wird.
     
  4. Der Klage wurde statt gegeben. Wer mag da noch bei dem heutigen Jubel vor dem Europäischen Gerichtshof weiter klagen und die Klage finanziert bekommen? Die Ansprüche werden durch das Urteil faktisch auf das vorhandene Eckregelsatz-Vegetierbeihilfenniveau festgefroren.

    Das Bundesverfassungsgericht hat realpolitisch die weitergehende Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte blockiert. Die Erniedrigung wurde das Bundesverfassungsgericht nicht abgeschafft, sondern nur gemildert. 
Gewiß handelt es sich bei diesem Bundesverfassungsgerichtsurteil wieder einmal mehr um einen kleinen Fortschritt, nur sehr teuer erkauft. Das Urteil stinkt nach Pyrrhussieg. Ich könnte wieder einmal kotzen.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Schreiben Sie, Ihre Meinung und Ihre Gedanken sind wichtig. Also los...




Feedburner-Abo:

Google-Suchhilfen








Google























Hinweis: Sie können auch die Volltextsuche des Weblogs über der Weblogüberschrift - also ganz oben im eigentlichen Weblog auf der linken Seite - nutzen (Tastenkombination Strg-Bildaufwärts: Sprung an den Anfang des Weblogs).