Montag, 6. Oktober 2014

Offener Protestbrief der »Hartz IV Hilfe Offenbach« an Oberbürgermeister Schneider

Oberbürgermeiser Horst Schneider spricht auf
der ver.di-Mindestlohnkundgebung in Offenbach
(2014-06-02)
Nachfolgend der Offene Brief der Hartz IV Hilfe Offenbach an den derzeitigen offenbacher Oberbürgermeister Horst Schneider ("SPD" - eine der Parteien, welche die Hartz-Gesetze verbrochen haben) zu den Zuständen der MainArbeit, dem kommunalen Jobcenter der Stadt Offenbach. Ich berichtete bereits über die MainArbeit im Blogtext »Geschäftsführer Schulze-Böing der MainArbeit (Offenbach) vor dem Rücktritt?«. Inoffiziellen Angaben zur Folge stehen "FDP", "Grüne", "SPD" und "CDU" immer noch felsenfest hinter dem MainArbeit-Geschäftsführer Dr. Schulze-Böing. Was muss eigentlich noch passieren, dass sich das gravierend ändert? Ob die aufziehenden hessischen Kommunalwahlen in gut zwei Jahren hieran etwas ändern werden?

Sicherlich wird sich Oberbürgermeister Schneider (der viel auf seine ver.di-Mitgliedschaft gibt) in diesem Zusammenhang schon jetzt freuen, Ihre Meinung zu hören oder per E-Mail zugeschickt zu bekommen: Link zur Kontaktseite der Stadt Offenbach.

Hier jetzt der Offene Brief vom 3. Oktober 2014:

Offener Brief an Oberbürgermeister Schneider


Sehr geehrter Herr Schneider,

Letzte Woche wandten sich vier Offenbacher Bürger, die bei der MainArbeit Leistungen beziehen oder bezogen haben an mich, um Unterstützung bei der Kommunikation mit dem Jobcenter zu bekommen.

Da sich in der Vergangenheit sowohl der Geschäftsführer des Jobcenters Hr. Schulze-Böing als auch der Sozialdezernent Felix Schwenke niemals in der Lage sahen, meine Anfragen zu beantworten, darf ich heute Sie als Oberbürgermeister um einen Gesprächstermin bitten, um vier aktuelle Problemfälle bei der MainArbeit zu erörtern.

Im Folgenden seien die vier Fälle schon einmal kurz geschildert, damit Sie sich auf unseren Termin ausreichend vorbereiten können.

- - -

Fall 1 vom 01.10.2014

Ein Kunde der MainArbeit wurde während den letzten Jahren mehrfach sanktioniert, sein Arbeitslosengeld wurde um bis zu 100% abgesenkt. Mindestens einige der Absenkungen sind streitig. Unter anderem soll er einen Termin nicht wahrgenommen haben, zu dem er niemals eingeladen worden sein kann, da er an diesem Tage bereits zeitgleich einen Termin bei einem Träger der Fortbildung wahrgenommen hat – im Auftrag der MainArbeit. In einem anderen Falle verschwand bei der MainArbeit erst seine Krankmeldung, die dann später aber nach Aussagen des zuständigen Sachbearbeiters wieder in der Akte auftauchte. Trotzdem hielt die MainArbeit an der Kürzung fest.

Besonders kurios ist der Aktensalat, der offensichtlich wird wenn die MainArbeit versucht, Bescheide zu erstellen:
Der letzte Bescheid und die Kundennummer lauten auf den Namen des Mannes. Die Leistungen sollten dann aber laut Bescheid auf das Konto der Lebensgefährtin des Kunden überwiesen werden, obwohl diese gar keine Leistungen beantragt hat.

Als Bankverbindung der Lebensgefährtin wird dann schließlich die Kontonummer der Ex-Ehefrau des Kunden, von der er seit über zwei Jahren geschieden ist, und die auch seit über zwei Jahren keine Leistungen mehr von der MainArbeit bezieht, angegeben. Ferner war die Ex-Frau auch niemals diesem Sachgebiet und diesem Mitarbeiter zugeordnet.
Eine Kontrolle sämtlicher Konten hatte später übrigens ergeben, dass die Leistungen weder auf das richtige Konto des Antragsstellers, noch auf das Konto der Lebensgefährtin, und genausowenig auch nicht auf das Konto der Ex-Frau zahlbar gemacht wurden – Die Überweisung also, wie so oft, nicht getätigt und der Bescheid nicht vollstreckt wurde.

Der zuständige Mitarbeiter der MainArbeit erwies sich bislang als wenig hilfreich die Sachlage aufzuklären.

Fall 2 vom 01.10.2014

Eine Familie bezieht ergänzende Leistungen, der Vater fand vor einem halben Jahr eine geringfügige Beschäftigung auf 450 Euro Basis, die er nach einem Monat aufgrund schwerer Krankheit aufgeben musste. Der Beginn und das Ende der Beschäftigung wurden der MainArbeit jeweils rechtzeitig mitgeteilt, die Abmeldung von der Sozialversicherung und die Krankmeldung liegen vor.
Die MainArbeit verweigert bis dato aber, die Änderungsmeldung zu bearbeiten, und zieht der Familie weiterhin das Einkommen von 450 Euro brutto von ihrem Arbeitslosengeld ab, welches ja tatsächlich nicht mehr zur Verfügung steht.
Bei mindestens fünf Vorsprachen durch die Kunden konnte bislang nicht erreicht werden, dass die Änderung des Sachverhalts zu einer Bearbeitung durch das Jobcenter führt. So bekamen die Kunden am Empfangsbereich die lapidare Auskunft, das sei schon richtig so, und der Teamleiter aus der Leistungsabteilung erklärte, er könne nichts tun, da er die Akte nicht kenne. Der zuständige Mitarbeiter aus dem Sachgebiet erklärte zwar, er wisse um die Änderung der Verhältnisse, er verweigert aber nach wie vor eine Bearbeitung des Vorgangs und gewährt somit wissentlich zu wenig Leistungen. Im Übrigen wird der Sachbearbeiter von der Kundin mir als ausgesprochen unhöflich beschrieben.

Sicherlich teilen Sie meine Auffassung, dass es möglich sein sollte – im Sinne des §44 SGB X – fünf Monate nach einer Änderungsmitteilung einen Bescheid so zu korrigieren, dass die erhebliche Bedarfsunterdeckung für die kinderreiche Familie beendet wird.

Fall 3 vom 01.10.2014

Die Mutter eines Kindes bekommt laut Bescheid einen Zuschuss für das Essen im Kindergarten. Sowohl der gewährte Zuschuss als auch ihr Eigenanteil kommen laut Kindergarten dort niemals an, während die MainArbeit stets beteuert, sie habe das Geld selbstverständlich überwiesen. Nachdem die Frau das Essensgeld ein dreiviertel Jahr lang jeweils nach der Mahnung durch die Stadt immer wieder selbst bezahlt hat, und die MainArbeit zur Klärung der verschwundenen Überweisungen nichts beitragen wollte oder konnte, bittet die Kundin darum, dass ihr das Essensgeld künftig direkt ausbezahlt wird. Daraufhin kündigt die MainArbeit zunächst an, diesem Wunsch zu entsprechen, überweist dann das Essensgeld aber wieder nicht.

Außerdem versendete der zuständige Sachbearbeiter vor einiger Zeit einen Anhörungsbogen nach §24 SGB X, in der die MainArbeit ankündigte, 2400 Euro zurückzufordern, die die Kundin angeblich an Unterhalt bekommen hätte. Tatsächlich hat die Kundin weder in diesem Zeitraum noch in dieser Höhe irgendwelche Unterhaltszahlungen als Einkommen gehabt.
Während einer persönlichen Vorsprache beim Sachbearbeiter erklärte die Kundin, dass die Rückforderung unberechtigt sei. Der Sachbearbeiter forderte die Kundin nichtsdestotrotz während dieses Anhörungsgesprächs insgesamt drei mal auf, sie solle jetzt sofort eine Erklärung unterschreiben, in der sie sich mit einer Rückzahlung in Raten einverstanden erklärt. Zu diesem Zeitpunkt existierte weder ein begründeter Änderungsbescheid noch ein bestandskräftiger Rückforderungsbescheid. Beides wäre unbedingte Vorraussetzung für eine Vereinbarung über die Zahlungsmodalitäten.

Erst nachdem dem Sachbearbeiter von mir mit deutlichen Worten mit rechtlichen Schritten gedroht wurde, ließ er von seinem haltlosen Betrugsversuch ab.

Zum Schluss kündigte an, er werde die Rückforderung von 2400 Euro um ca. 120 Euro reduzieren, da er sich ohnehin verrechnet habe. Er werde sodann einen neuen Anhörungsbogen erlassen. Selbstverständlich werde ich die Kundin zu diesem Termin wieder begleiten.

Fall 4 vom 01.10.2014

Ein Kunde ist seit vier Jahren Altersrentner, seine Frau bezieht einen kleineren Betrag an ergänzenden Leistungen nach dem zweiten Sozialgesetzbuch bei der MainArbeit.

Die rechtzeitig eingereichte Nebenkostennachforderung des Vermieters der Kunden wartet seit einem Jahr auf die Bearbeitung durch die MainArbeit.
Dieser Tage forderte die MainArbeit diese Unterlagen erneut vom Kunden an, da sie offenbar verschwunden sind. Daraufhin reichten die Kunden die Unterlagen erneut ein. Nur wenige Tage später schrieb der Sachbearbeiter die Kunden wieder an, um im Rahmen der allgemeinen Mitwirkungspflichten nach §60 ff SGB 1 nun zu fragen, warum die Kunden diese Unterlagen erst nach einem Jahr eingereicht hätten.

Die Kunden werden diese Frage nun damit beantworten, dass sie die Unterlagen deswegen diese Woche eingereicht haben, weil sie vor zwei Wochen von der MainArbeit genau dazu aufgefordert wurden.
Wir alle sind schon sehr schon gespannt, welche Mitwirkung man von ihnen als nächstes verlangt!
Der Antrag auf Übernahme der erhöhten Nebenkosten bleibt indes auch weiterhin durch das Jobcenter der Stadt Offenbach unbearbeitet.

Das nächste Problem dieser Kunden sind zwei Anhörungsbögen, in dem die MainArbeit mit der Rückforderung von über 8000 Euro droht, die angeblich durch eine Überzahlung wegen doppelt kassiertem Kankengeld des Mannes entstanden sein sollen. Da der Mann Altersrentner ist, kann er aber überhaupt kein Krankengeld erhalten haben.

Als kleine Anekdote zum Schluss muss ich Ihnen leider auch noch mitteilen, dass dieser Mann – der gar keine Leistungen vom Jobcenter erhält – während den ersten zwei Jahren seines Rentenbezugs von der MainArbeit zu Fallmanagerterminen eingeladen und zur Unterschrift von Eingliederungsvereinbarungen aufgefordert wurde, laut denen er Bemühungen zu unternehmen hat, um sich in den Arbeitsmarkt zu integrieren.

- - -

Vielen Dank im Voraus für Ihr Bemühen, mir kurzfristig einen Gesprächstermin anbieten zu wollen, bei dem wir durch eine sachliche Aufarbeitung dieser Fälle gemeinsam darauf hinwirken werden, gerichtliche Verfahren und weiteren Schaden für die Betroffenen und den Steuerzahler zu vermeiden.

Zur Vorbereitung unseres Gespräches würde ich anregen wollen, dass Sie sich schon einmal alle in Frage kommenden Dienstanweisungen der MainArbeit von Herrn Schulze-Böing aushändigen lassen, anhand denen wir dann feststellen können, wie in diesen und vergleichbaren Fällen eine zufriedenstellende Lösung gefunden werden kann.

mit freundlichen Grüßen,

Roman Thilenius



Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Schreiben Sie, Ihre Meinung und Ihre Gedanken sind wichtig. Also los...




Feedburner-Abo:

Google-Suchhilfen








Google























Hinweis: Sie können auch die Volltextsuche des Weblogs über der Weblogüberschrift - also ganz oben im eigentlichen Weblog auf der linken Seite - nutzen (Tastenkombination Strg-Bildaufwärts: Sprung an den Anfang des Weblogs).