- Folge 15 -
Als PC-Benutzer mit Internetzugang hängt man bekanntermaßen in der GEZ-Gebührenfalle fest. Man muß als „normalblöder“ deutscher Durchschnittsbürger GEZ-Gebühren genauso berappen wie eine Fernsehen guckende Couch-Kartoffel. Und wenn man in Hessen wohnt, muß man außerdem ertragen, daß man als Rundfunkgebührenzahler Fernsehsendungen mitfinanziert, die Regierungspropaganda darstellen oder enthalten. Daß einem bei dieser Regierungspropaganda meinungsfreiheitlich speiübel wird, möchte ich nicht gesondert erwähnen.
Ganz hart trifft es Parteimitglieder der Partei DIE LINKEN. So ist dem Autor eine Person bekannt, die bei den Linken einfaches Parteimitglied ist und vor kurzem Opfer eines Maintower-Interviewers wurde. Die Maintower-Sendung, für die der Interviewer aktiv war, ist ein zynisches Beispiel für von Oppositionsparteimitglieder finanzierte Regierungspropaganda - ausgestrahlt im Hessen-Fernsehen am 14. Dezember 2010 um 18:00 Uhr und als Wiederholungsfolge am darauffolgenden Morgen um 8:35 Uhr. Sie enthält einen Ausschnitt eines Kurzinterviews, das aus zwei klaren Sätzen besteht und zu einem Halbsatz verstümmelt wurde. Der Kern der Aussage ging beim Schneiden vollkommen verloren: Aus der Aussage, daß die Deutschen Soldaten aus Afghanistan ausziehen sollen und der Guttenberg mit seiner Ehefrau statt dessen Abenteuerurlaub unter den Taliban machen solle, wurde zu "so 'en bißchen Abenteuerurlaub unter Taliban" zusammengeschnitten und damit vollkommen zu einer politischen Nullnummer entfremdet. Von der politischen Truppenabzugsaufforderung mit nachfolgender zynischer Aufforderung zum ehelichen Abenteuerurlaub unter Taliban bleibt keine Spur mehr.
Man zahlt GEZ-Gebühren für einen Maintower-Bericht, der sich mit dem Truppenbesuch des Außenministers befaßt. Die Kritik wird politisch keimfrei gehalten, soweit überhaupt - alibimäßig - vorhanden. Der Kern der politischen Debatte, die Truppenpräsenz in Afghanistan, bleibt außen vor. Im Kern handelt es sich um eine Sendung, welche die Truppenpräsenz als etwas sehr alltägliches darstellt und somit sehr einseitig ist. Der Tatbestand der Meinungsmache in tateinheitlicher Verbindung mit Regierungspropaganda ist also erfüllt. Ich frage mich, wie allen Ernstes die verfassungsmäßige Begründung dafür lautet, daß GEZ-Gebühren von Oppositionsparteimitgliedern abgepresst und dann damit auch noch Regierungspropaganda finanziert wird.
Die Aufgabe öffentlich-rechtlicher Medien ist es schon gar nicht, als Haus- und Hofberichterstatter von Regierungen zu fungieren!
Einer meiner nächsten Blogtexte befaßt sich mit dem Thema Scheindemokratie.
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