Freitag, 31. Januar 2014

Der RMV und die kein-armigen Banditen - ein "Fahrkartenzuschlags-Abenteuer"

Eiszapfen an Laterne im Morgen-
licht, eigenes Archivfoto (2013)
Guten Morgen Frankfurt,

der Morgen heute (31. Jan. 2014) war definitiv wieder nachtfröstlich. Es ist es draußen januarlich kalt, genauso kalt wie in den letzten Tagen.

Vorgestern war, wie viele andere auch, Frau Echt-Krass (Name geändert) mit dem RMV (für Insider: RMV = Rhein-Main-Verkehrsverbund) unterwegs: Sie mußte noch in der Nachtkälte zur Bundesagentur für Arbeit nach Hanau, um einen Termin um 8:00 Uhr morgens wahrzunehmen. Kleiner Exkurs: Der Termin war zwar freiwillig, direkte Sanktionen waren nicht zu befürchten, man war ja noch in Arbeit. Aber der befristete Arbeitsvertrag ging noch sechs Wochen, eine Verlängerung des Arbeitsvertrages war ausgeschlossen. Deshalb wollte Frau Echt-Krass den Termin lieber einhalten. Sie wollte ganz sicherstellen, dass sie nicht auf einer Art schwarze Liste landen wird. Es ging ihr darum, nach Eintritt der Erwerbslosigkeit normal behandelt und nicht besonders schikaniert zu werden.

Frau Echt-Krass, Nochbesitzerin einer RMV-Jahreskarte arbeitet irgendwo im Kreis Offenbach und wohnt in einem ländlichen Stadtteil Maintals (deshalb die Zuständigkeit der hanauer Niederlassung der Bundesagentur). Ihre Jahreskarte ist teuer, sie umfasst mehrere Tarifgebiete, von denen zwei direkt an Hanau angrenzen, mehr nicht. Damit ist für die Fahrt nach Hanau ein Zuschlag fällig: Frau Echt-Krass muß, um nicht schwarz zu fahren, eine Zuschlagsfahrkarte für das angrenzende hanauer Tarifgebiet ziehen.

Mit dem Kaufen der Zuschlagsfahrkarte fängt die Geschichte an, schwierig zu werden.

Von früher wußte sie, dass so eine Zuschlagsfahrkarte sich preislich in Rahmen einer Einzelfahrkarte wie zum Beispiel für Frankfurt bewegen müßte. Frau Echt-Krass rechnete deshalb mit zusätzlichen Kosten in Höhe von rund zwei Euro (Übrigens, bei einer schriftlichen Vorladung zur Bundesagentur für Arbeit muß die Bundesagentur die Fahrkarte ersetzen).

Älteres Modell eines kein-armigen Ban-
diten, eigenes Archivbild (2013)
Gut gelaunt ging sie vor Fahrtbeginn in Bornheim-Mitte, das ist ein kleiner Verkehrsknotenpunkt in Frankfurt-Bornheim, noch zu einem kein-armigen Banditen, die man oft fälschlich als »Fahrkartenautomaten« bezeichnet, um die nötige Zuschlagsfahrkarte zu erwerben. Frau Echt-Krass fährt häufiger von ihrem Lebenspartner aus, der im besagten Bornheim wohnt, zur Arbeit.

Grund für ihre gute morgendliche Stimmung war ihr Kalkül, statt von Maintal nach Hanau zu fahren, nämlich von Bornheim aus nach Hanau aufzubrechen, was von der Fahrzeit ziemlich gleich kommt. Teurer kann dies nicht werden, ist das Tarifgebiet Frankfurt am Main doch auf ihrer Jahreskarte enthalten, glaubte sie annehmen zu können. Sie dachte außerdem ganz klever, so das Umsteigen in einem hanauer Vorort-Bahnhof in der morgendlichen Kälte vermeiden zu können. Im Freien in der Kälte dann im Bahnhof auf den Zug zu warten, der sich aller Voraussicht nach auch noch verspäten wird, das war wirklich nicht ihr Ding.

Also, es galt in Bornheim-Mitte eine Zuschlagsfahrkarte zu ziehen. Gesagt, getan? Nein, nicht getan: Der kein-armige Bandit war nicht so ganz einfach zu bedienen. Man mußte sich die richtige Preisstufe heraus suchen und dann den Zielort eingeben. Ziemlich einfach, mögen Sie vielleicht denken? Doch das war es nicht; denn bei der vermutlich richtigen Eingabe spukte der Automat in Frankfurt einen Zahlbetrag von abgerundet vier Euro aus. Das ist doch erheblich mehr, als man erwarten durfte. Mehrmaliges Ausprobieren führten stets zum selben Betrag. Das kann nicht sein, ist aber so, mußte Frau Echt-Krass verbittert einsehen.

Die Alternative, zunächst nur bis Offenbach zu fahren, um dann dort den Zuschlag von knapp zwei Euro zu bezahlen und mit einer späteren S-Bahn nach Hanau zu fahren, war Frau Echt-Krass angesichts der frühmorgendlichen Stunde verständlicherweise dann doch zuviel. Sie bezahlte zähneknirschend die vier Euro an Zuschlag in Bornheim-Mitte.

Ein Nachfragen beim VGF (Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH) führte zur Bestätigung, dass man in Frankfurt-Bornheim eine Zuschlagsfahrkarte für vier Euro kaufen muß, statt rund zwei Euro zu bezahlen, auch wenn man die Tarifgebiete zwischen Frankfurt und Hanau bereits mit der Jahreskarte bezahlt hat. Im Übrigen sollte man sich an den RMV wenden, der sei dafür verantwortlich, so die nette Dame (Frau S.) am Telefon. Die Antwort des RMV steht noch aus...

Der doppelte Preis, muß das wirklich sein? Frau Echt-Krass war richtiggehend verärgert, galt es doch für einen Großteil der Strecke doppelt zu bezahlen - einmal per Jahreskarte und dann noch per überteuertem Zuschlag. Und das mit System. Kein Wunder, dass die Fahrkarten-Verkaufsgeräte kein-armige Banditen genannt werden.

Die zuvor genannte Geschichte mag zwar irgendwie lustig erscheinen, ist es aber im Grunde genommen nicht. Der RMV betreibt seit Jahren den Öffentlichen Personen-Nahverkehr im Rhein-Main-Gebiet. Das Tarifmodell ist seit Jahren bewährt - deshalb: Nach Jahren sollte der RMV inzwischen in der Lage sein, an allen seinen Verkaufsgeräten die richtigen Preise zu berechnen. 

Ich sehe hier die Privatisierungszange am Werk. Damit meine ich das neoliberale Eindampfen des Staates, welches auch den Öffentlichen Personen-Nahverkehr, bereits vielfach privatisiert, unfasst. Die Vorgabe des Herunterschraubens der Defizite öffentlicher Haushalte führt zwangsweise zu Einschränken in allen Bereichen, hierzu gehört eben auch die Software-Programmierung der kein-armigen Banditen. Ich meine konkret: Die fehlerhafte Programmierung ist ein Beispiel neoliberaler Einsparungspolitik.

Als Frau Echt-Krass von Hanau zu ihrer Arbeitsstelle weiter fahren wollte, verpasste sie um ein Haar die pünktlich abfahrende S-Bahn: Frau Echt-Krass beherrschte inzwischen zwar die Zuschlagsfahrkarten-Daten-Eingabe an Frankfurts kein-armige Banditen aus dem »ff«, nicht aber die Eingabe an den hanauer Geräten. Das Erlernen der Eingabe an den hanauer Geräten kostete sie so fast die S-Bahn. Dafür aber zahlte sie in Hanau den richtigen Zuschlag von etwa zwei Euro.

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