»Vielmehr ging es den Richtern wie in der so genannten Güteverhandlung erneut wohl vorrangig um das Ausloten einer möglichen Einigung zwischen beiden Prozessparteien auf der Basis einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses.«Einen neuen Job zu finden, das wird für die 48jährige Nina, die sich für ihre Kolleginnen und Kollegen sehr eingesetzt hatte, verdammt schwer werden: Welcher Unternehmer stellt schon eine ehemalige Betriebsrätin ein?
Bei einem Gütetermin wird versucht, eine gütliche Einigung zwischen Lohnabhängigen-Ansteller und Lohnabhängigen zu erreichen. Allein das Wort Gütetermin ist blanker Hohn. Einen Gütetermin mag es zwischen gleichstarken Kapitalisten geben können, aber eine gütliche Vereinbarung zwischen zwei Parteien, die sich in einem Abhängigkeitsverhältnis befinden, ist in sich widersinnig. Wenn man sich der Waffenungleichheit vor dem Arbeitsgericht bewußt ist, schmerzt es schon, wenn man folgendes liest - ich zitiere wieder aus der Pressemitteilung:
»Das Gericht legte seinen Schwerpunkt offenbar ganz bewusst nicht auf eine eingehende Prüfung der Wahrheit und für eine außerordentliche Kündigung notwendige besondere Anforderung an die Schwere der Vorwürfe seitens der Geschäftsleitung von Real, Nina Skrijelj habe auf einer Betriebsversammlung Ende Januar gezielt eine unwahre Behauptung als Angriff auf die Marktleitung geäußert.«Ich sehe immer deutlicher, dass es in Arbeitsgerichten bei sogenannten Kündigungsschutzklagen im Grunde nie um die Weiterbeschäftigung geht, sondern vielmehr darum, ein kleines Schmerzensgeld für die Kündigung zu erhalten. Das finde ich ziemlich schräg; wenn das kein Klassenkampf von oben ist! Und der besondere Schutz der Betriebsräte, wo ist er?
Die Richterschaft ist verbeamtet und steht so, so meine ich, hier ziemlich weltfremd Kapitalisten-Bestrebungen gegenüber, die nur ein Ziel haben, lästige Betriebsräte loszuwerden. Außerdem hat die Kapitalisteninteressen vertretende Anwaltschaft die gleiche Sozialisierung wie die Richterschaft erfahren. Im Kapitalismus erfolgreiche Anwaltskanzleien müssen außerdem einen gewissen Biss haben, um sich dauerhaft zu behaupten. Ob das die Richter an den Arbeitsgerichten bedenken? Aufgrund meiner bisherigen Beobachtungen an Arbeitsgerichten hege ich mich meine erheblichen Zweifel, wie sich Richter dem Klassen(un)recht (Herrschaftsrecht) entziehen können.
Der Fisch stinkt vom Kopf her... Die Gewerkschaften müßten sich doch mehr wehren, oder nicht?
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Hintergrund: Solidarität mit Nina Skrijelj
- Crosspost -
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