Mittwoch, 3. Februar 2010

Sozialleistungen nach SGB II und XII sind Vegetierbeihilfen - Der ultimative Beweis von Lutz Hausstein

Vorbemerkung: In Frank Benedikts Weblogartikel »Auf ein Wort, … Frau von der Leyen!« führte ich in einem Kommentar den Begriff
 Vegetierbeihilfe 

ein. Vegetierbeihilfen sind die Sozialleistungen, wenn man diese gemäß SGB II (SGB = Sozialgesetzbuch; ALG 2 = Hartz IV) oder SGB XII (Grundsicherung) bezieht.

Folgende Spitze konnte ich mir als Erwiderung an den Kommentator »vogel2044« dann doch nicht verkneifen:
Also, die Vegetierbeihilfe ist nur für Vegetarier. Bist Du kein Vegetarier, dann darfst Du Fingernägel kauen.

Solltest Du aber auf die Idee kommen wollen, vorzeitig zu verrecken, kriegst Du auch keinen Sarg. Sanktion muß sein!
Die jetzigen Regelsätze sind viel zu gering. Lutz Hausstein hat eine umfassende, hieb- und stichfeste Bestandsaufnahme durchgeführt, die sich sehen lassen kann. Wenn Du diese pdf-Datei gelesen hast, wirst Du nur schwerlich darum kommen zuzustimmen, dass die jetzigen Regelsätze nichts anderes als grundgesetzwidrige Vegetierbeihilfen sind:

- Ansichts- und Download-Link -

Urheberrechtliches (Zitat von Lutz Hausstein):
Die Ergebnisse dieser Untersuchung sowie deren notwendige Bewertung habe ich als Anlage zu dieser Nachricht beigefügt und stelle sie Dir/Euch zur Veröffentlichung sowie Weiterverwendung unter Beachtung der Autorenschaft zur Verfügung.
Danke auch an Frank Benedikt für das Weiterleiten der elektronischen Nachricht.

Noch etwas: Vielen Dank, Lutz.

[Nachtrag 2010-02-05, 19:18 Uhr: Im Blog Auto-Anthropophag können Sie den Text »Was der Mensch braucht« (eine empirische Analyse von Lutz Hausstein) direkt lesen, ohne die pdf-Datei herunterladen zu müssen.]

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