Freitag, 20. Dezember 2013

Geschäftsführer Schulze-Böing der MainArbeit (Offenbach) vor dem Rücktritt?

eigenes Archivbild (2013)
Auch wenn Sie sich "Offenbach, wo ist das?" fragen sollten, könnte der nachfolgende Text Sie dennoch interessieren. Geht es doch um ein in unserer Gesellschaft allzu häufig anzutreffendes überheblich-arrogantes Selbstverständnis im Umgang mit Hartz-IV-Leistungsbeziehern.

Konkret: Von einem Behördenleiter, wie Herrn Schulze-Böing, dem Geschäftsführer der MainArbeit in Offenbach am Main, darf ein sensibler Umgang erwartet werden. Statt sich deeskalierend und sachgemäß mit seinen Kritikern auseinanderzusetzen, benutzt er einen für einen Behördenleiter in seiner Position absolut unangemessenen Konfrontationsstil. Wie kann er sich angesichts seiner öffentlich dargebotenen Aggressivität überhaupt noch um die Belange der ihm unterstellten Behörde kümmern, muß man sich ernsthaft fragen?

In einem Rechtsstreit würde ein Richter den Rechtsstreit mit der Begründung der persönlichen Befangenheit abgeben. Ein Behördenleiter, der sein Amt auch politisch ausübt, kann das nicht. Es bleibt nur noch Rücktritt oder die erzwungene Entlassung aus dem Amt - gerade dann, wenn er sich in einem wesentlichen Punkt als inkompetent herausstellt. In seinem Amt ist Schulze-Böing anscheinend restlos überfordert. Wann zieht die Stadt Offenbach die nötigen Konsequenzen, um nicht irgendwann im Gespött der Öffentlichkeit dumm da zu stehen?

Dem geneigten Leser habe ich zum besseren Verständnis hier noch einen aktuellen offenen Brief der Hartz IV Hilfe Offenbach (Roman Thilenius) vom 18. Dezember 2013 an Geschäftsführer Schulze-Böing zum eigenen Studium beigefügt:

Offener Brief der Hartz IV Hilfe an Matthias Schulze-Böing

Sehr geehrter Hr. Schulze-Böing,

– öffentlich zugestellt, vor Tausenden von Zeugen –

Vielen Dank für ihre ausführliche Stellungnahme gegenüber der Öffentlichkeit in Sachen “350 Prozent”.

Am Freitag, den 13.12.2013 habe ich in einem Artikel von einem Fall berichtet, und mich dabei eng an die Schilderung der betroffenen Kundin Ihres Jobcenters gehalten, die als eine von insgesamt 8 MainArbeit Kunden mit ähnlichen Problemen 3 Wochen vor dem Erscheinen meines Artikels damit zu mir in die Sprechstunde kam, bei der ich ein Konflikt-Coaching mit ihr durchgeführt und ihre Unterlagen gesichtet habe.

Mein Artikel enthielt insbesondere folgende Behauptungen:

1.) Bevor ich diese Fallschilderung veröffentlicht habe, habe ich versucht zur MainArbeit Kontakt aufzunehmen, was aber gescheitert ist.

2.) Die Sachbearbeiterin F. hat der Kundin mitgeteilt, dass ihr Lebenspartner zur Zeit eine 350%ige Sanktion hätte, und dass er deswegen voraussichtlich von Oktober 2012 bis Mai 2012 durchgehend kein Arbeitslosengeld mehr erhalten wird.

3.) Die Sachbearbeiterin hat der Kundin umbestimmt gedroht, die Hinzuziehung eines Rechtsbeistandes würde sich “zu ihrem Nachteil auswirken”

4.) Die Kundin hatte Lebensmittelgutscheine beantragt, die Sachbearbeiterin Frau F. hatte den Antrag entgegen den Bestimmungen des §31 Abs. 3 Satz 2 SGB II mündlich und ohne Begründung abgelehnt.

5.) Die Leistungsbescheide der Familie weisen aus, dass monatlich ein Betrag von 41 Euro abgezogen wird, um diesen für das Mittagessen im Kindergarten zu überweisen. Gleichzeitig liegen der Familie aber Mahnungen von der Stadtkasse vor, weil nach den Unterlagen des Kindergartens dort keine Überweisungen angekommen sind. Die Kundin bat die Sachbearbeiterin um Hilfe, und wurde abgewiesen.

6.) Die Kundin selbst wurde um 30 Prozent sanktioniert. Nach Ihrer Darstellung hat die Sachbearbeiterin Frau F. ihr mitgeteilt, dass sie (bzw. der zuständige Fallmanager) trotz dieser Krankmeldung an der Sanktion festhalte.

7.) Im aktuellen Leistungsbescheid der Familie ist ausgewiesen, dass der Mann im Dezember eine Sanktion von 100 Prozent zuzüglich 190 Euro KdU hat. Trotzdem wurde der Mietanteil dieses BG Mitglieds an den Vermieter überwiesen.

8.) Anhand des verbleibenden Zahlbetrags, den die Frau als Scheck erhielt, kann man errechnen, dass dieser Mietanteil für den Mann bei Frau und Kind abgezogen wurde.

Soweit meine Behauptungen.

Sie haben nun drei Tage lang recherchiert und sind in Ihrer Stellungnahme gegenüber der Presse zu folgendem Ergebnis gekommen:

a)
Die Punkte 1-4 treffen nicht zu, ich sage die Unwahrheit. Ich habe keinen Gesprächsversuch unternommen, die Lebensmittelgutscheine wurden selbstverständlich ausgestellt, und Frau F. hat der Kundin auch nicht gedroht, wenn sie sich einen Anwalt nimmt.
Auf die anderen vier Kritikpunkte gehen Sie mit keiner Silbe ein, und weisen stattdessen darauf hin, dass nach ihren Unterlagen sämtliche Sanktionen gegen die Familie rechtmäßig ergangen worden seien, was Sie damit begründen, dass die Beschwerten ja schließlich keine Rechtsmittel eingelegt hätten.

b)
Ferner stellen Sie abschließend – sinngemäß – klar, dass Sie mich sowieso total blöd finden, und dass es Ihnen überhaupt nicht in den Kram passt, dass ich mich gegen augenscheinliche Misstände in hessischen Jobcentern engagiere.

c)
Der Tenor Ihrer Stellungnahme ist, dass sie der Kundin offenbar unterstellen, sie habe mir in der Beratungssprechstunde eine Lügengeschichte aufgetischt, die sie frei erfunden hat, und dass die Hartz IV Hilfe diese Darstellungen dann, im Wissen, dass sie falsch sind, veröffentlicht hat.

Nun könnte man ja denken, dass so etwas tatsächlich passieren kann. Einmal, oder vielleicht sogar zwei mal pro Jahr wäre das ja denkbar.
Aber wissen Sie, was daran sehr merkwürdig ist? Geschichten wie diese erzählt mir ungefähr jeder vierte der circa 400 Personen, die ich in Beratungsgesprächen sehr unterschiedlicher Art pro Jahr sichte und ihren Fall aufnehme. Das kann doch nicht alles gelogen sein? Herr Schulze-Böing, ist da etwa eine Verschwörung gegen die MainArbeit im Gange?

Damit es in Zukunft keine Missverständnisse mehr zwischen uns über die Frage der Gesprächsbereitschaft der ein oder anderen Seite gibt, würde ich vorschlagen, dass wir unsere Kommunikation über Termine zur Problemlösung bei Notfällen ab sofort nur noch öffentlich führen.

Und damit es in Zukunft keine Missverständnisse mehr über die Frage gibt, wer wann welche Lebensmittelgutscheine ausgegeben hat, sollten wir das mit den Ergebnissen unserer gemeinsamen, konstruktiven Lösung der Fälle genauso halten, und die relevanten Informationen dazu künftig alle veröffentlichen, soweit es rechtlich zulässig ist.

Machen wir doch einmal den Test, gleich hier in diesem Schreiben:

Sehr geehrter Hr. Schulze-Böing,

– öffentlich zugestellt, vor Tausenden von Zeugen –

Heute, am 18.12.2013 sprach ein junger Mann bei mir in der Beratung vor, der Mitte August – also vor fünf Monaten – in der Zentralen Annahmestelle einen Antrag gestellt hat. Zunächst wurde der Antrag mehrfach nicht entgegengenommen. Seit Dezember werden vom Kunden, der zur Zeit nahezu täglich vorspricht, mündlich Unterlagen angefordert. Inzwischen gab es 7 oder 8 mündliche Nachforderungen. Unter anderem wird von dem Antragsteller, der Schüler ist und noch niemals gearbeitet hat, verlangt, dass er explizit Arbeitslosenversicherung bei der Bundesagentur beantragen soll, um einen Ablehnungsbescheid darüber zu erhalten.
Sein Antrag auf Lebensmittelgutscheine wurde dieser Tage mündlich abgelehnt.
Die Ausstellung von Eingangsbelegen für eingereichte Unterlagen wurde von der ZAS ebenfalls mündlich verweigert.
Der Kunde lebt von Lebensmittelspenden seiner Geschwister, die derzeit aber auch kein Geld mehr haben um ihn zu unterstützen, da sie noch in Ausbildung sind. Der Kunde hat Hunger und ist vollkommen mittellos.

Gerne würde ich Ihnen die Arbeit erleichtern und Ihnen eine Kundennummer nennen, aber uns liegt derzeit leider keine vor.

Zur Vermeidung von unnötigen und teuren Rechtsstreitigkeiten auf Kosten des Steuerzahlers bitte ich Sie hiermit dringend um einen Gesprächstermin!

Gerne können Sie die Einladung direkt selbst an die Presse versenden.

Heute, am 18.12.2013 sprach außerdem eine BG vor, bei eines der Mitglieder vor dem Problem steht, dass in seinem Bescheid die Überweisungen an den Gesundheitsfonds offenbar an die falsche Kasse bezahlt werden. Im Ergebnis hat er nun ein erhebliches Problem mit seiner tatsächlichen Krankenversicherung. Sein Sachbearbeiter war seiner Darstellung nach bislang nicht sehr hilfreich bei der Sache.
Ebenfalls berichteten diese MainArbeit Kunden – sie sind obdachlos – mir, dass sie in 2012 einmal kurzfristig aus einer städtischen Notunterkunft rausgeschmissen wurden, nur weil sie Arbeit gefunden hatten und zu viel verdienten. Daraufhin wurden sie natürlich wieder arbeitslos.
Derzeit droht ihnen schon wieder, dass Ende Januar die Kostenübernahmezusicherung für ihr Hotelzimmer wegfällt.

Zur Vermeidung von unnötigen und teuren Rechtsstreitigkeiten auf Kosten des Steuerzahlers bitte ich Sie hiermit dringend um einen Gesprächstermin!

Gerne können Sie die Einladung direkt selbst an die Presse versenden.

Im Übrigen können Sie sich in diesem Fall natürlich gerne auch an den Ombudsmann der MainArbeit, Herrn Uhl wenden, der ebenfalls heute Mittag bereits versucht hat, den Betroffenen mit ihren diversen Problemen mit dem Jobcenter zu helfen.

mit Grüßen
Roman Thilenius
http://hartz4hilfe-of.de/
Übrigens, die Pressemitteilung, welche dem obigen offenen Brief vorausging und ebenso aus der Feder Roman Thilenius' stammt, finden Sie in der FGZ mit der Überschrift »Weihnachtliches Offenbach: Vergnügen am Peinigen mit Hartz4«: http://kwassl.net/2013/12/20/weihnachtliches-offenbach-vergnugen-am-peinigen-mit-hartz4/

Was meinen Sie?

5 Kommentare:

  1. Ja, ja die "Geschäftsführer" der ARGEN & Jobcenter ...

    Agentur für Arbeit = Agentur für Sanktionsvermittlung

    Einladung = Vorladung

    Kunde = Vorgeladener (unfreiwillig)

    Sanktion = Aushungern durch Leistungsentzug, um Vorgeladene zur Arbeitsaufnahme zu zwingen

    Eingliederungsvereinbarung = einseitige Sanktionsvereinbarung und Abtretung der Grundrechte (bedingungslose Unterwerfung)

    Verwaltungsakt = einseitige Sanktionsvereinbarung und Abtretung der Grundrechte per Zwangsverfügung (bedingungslose Unterwerfung)

    keine aufschiebene Wirkung = Beweislastumkehr der Schuldigkeit

    Jobcenter = Vollstrecker und Richter in einem

    Fallmanager = Sanktionsvermittler und Peiniger

    Fallmanager der sanktioniert = guter Sanktionsvermittler und Peiniger

    Fallmanager der nicht sanktioniert = schlechter Sanktionsvermittler

    Teamleiter der Fallmanager = Aufseher der Sanktionsvermittler

    Zeitarbeitsunternehmen = getarnter Kooperationspartner der Sanktionsvermittler (Verräter & Kopfgeldjäger)

    Geplante Zielvereinbarungen = geplante Sanktionsquote

    Sanktionsmanagement = subtile Gehirnwäsche für höhere Sanktionsquote der Sanktionsvermittler

    höhere Sanktionsquote = besseres Betriebsergebnis für das Jobcenter

    schlechtere Sanktionsquote = schlechteres Betriebsergebnis für das Jobcenter

    Agenturleiter = Bezieher von Boni für das Erreichen der Sanktionsquote (Sozialschmarotzer)

    http://aufgewachter.wordpress.com/2013/12/19/neusprech-eines-absolut-korrupten-systems/

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  2. Ich fürchte, so schnell werden wir Herrn Dr. Schulze-Böing nicht loswerden.
    Zwar führt er das Offenbacher Jobcenter absolutistisch und ohne Rücksicht auf Sozialrecht und menschliche Verluste.
    Er ist aber gleichzeitig eine Art graue Eminenz der Arbeitsmarkt-, Sozial- und Integrationspolitik in der Stadt Offenbach.
    Solange er hier seine Aufgabe als Sparkommissar erfüllt, wird die Stadt an ihm festhalten.

    Überdies ist er bundesweit gut vernetzt; er ist seit über 15 Jahren einer Haupt-Propagandisten von Workfare-Politik und auch Vorsitzender einer einschlägigen kommunalen Vereinigung.

    Dennoch kann man mit Bertolt Brecht hoffen:

    Es wechseln die Zeiten. Die riesigen Pläne
    der Mächtigen kommen am Ende zum Halt.
    Und gehn sie einher auch wie blutige Hähne
    Es wechseln die Zeiten, da hilft kein Gewalt.

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  3. Liebe(r) Anonym,

    wie ich Deinem Text entnehme,handelt es sich bei Schulz-Böing um eine Art graue Eminenz und er stellt einen einflußreichen, stark vernetzter Workfare-Politiker dar. Er ist eine Art Gallionsfigur des Sozialrassismus. Und Workfare ist letztlich Sozialrassismus, wenn man genauer hinschaut.

    Was spricht dagegen, einen wichtigen Kopf der Workfare-Hydra politisch zu enthaupten? Eine solche Enthauptung hätte wahrlich Symbolkraft. Zu Weihnachten wird uns das nicht gelingen, doch sicherlich kennst Du den Spruch: »steter Tropfen höhlt den Stein.«

    In diesem Sinne allen Lesern und Diskutanten ein frohes Weihnachtsfest und schon mal nen guten Rutsch.

    PS: Mir ist jetzt durch Deinen Kommentar sehr deutlich geworden, das dauerhafte Angehen gegen Schulze-Böing ist wirklich sehr wichtig. Es wird Zeit, dass eine markante Gallionsfigur wie Schulze-Böing fällt. Entlassungen wie die von Inge Hannemann dürften in einem modernen Staatswesen nicht mehr vorkommen: Deshalb ran an Schulze-Böing (oder Olaf Scholz)...

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  4. Herr Dr. Schulze-Böing fragte mich in einer persönlichen E-Mail, wie das mit dem "politischen Enthaupten" zu verstehen sei: Will er mir etwa eine Anstiftung zu einer Straftat unterstellen?

    Seinem Informationsanliegen komme ich hier sehr gerne nach, um Mißverständnissen vorzubeugen: Dr. Schulze-Böing ist für mich einfach nicht die richtige Person für die Amtsleitung der offenbacher Mainarbeit. Diese Meinung teilen Hartz-IV-Leistungsbezieher in Offenbach. Es leitet sich für mich die Forderung nach Demission ab: freiwilliger Rücktritt oder die Entlassung aus dem Amt. Ein freiwilliger Rücktritt kommt kaum in Betracht, bleibt die Entlassung aus dem Amt seitens der offenbacher Stadtregierung. Hierzu ist es nötig, in Offenbach entsprechenden politischen Druck aufzubauen. Der politisch legitime Protest, die Aufklärungsarbeit von offenbacher Erwerbslosen-Initiativen, die Demission: All das ist, was ich mit "politisch enthaupten" meine. Gleiches meine ich übrigens auch mit der Formulierung "fallen".

    "Steter Tropfen höhlt den Stein": Hierunter verstehe ich die politische Arbeit, also den fortdauernden und intelligenten Protest, um dafür zu sorgen, dass sich in Offenbach bei der Mainarbeit die Verhältnisse für die Leistungsbezieher bessern, was nur mit einer ernsthaft gesprächsbereiten Amtsführung möglich ist – aus meiner Sicht eben nicht mit Herrn Dr. Schulze-Böing als Amtsleiter.

    Mit "dauerhaftem Angehen" meine ich die fortwährende politische Auseinandersetzung, sei es über die Amtsführung/-leitung (im Sinne von Workfare) oder zum Workfare-Ansatz als Auseinandersetzungsgegenstand, und die Aufklärungsarbeit über die Workfare-Propaganda.

    Wenn ich mich nicht täusche, fällt das politische Gewicht von Dr. Schulze-Böing, wenn er nicht mehr Behördenchef in Offenbach ist. Als Nichtmehr-Behördenchef könnte er die Workfare-Guru-Rolle nicht mehr so öffentlichkeitsintensiv ausfüllen. So viele hochwirksame Workfare-Propagandisten gibt es derzeit nicht in Deutschland. Frage am Rande: Was macht eigentlich Roland Koch gerade?

    Zum Workfare-Ansatz: In die Diskussion mit Workfare-Propagandisten wie Dr. Schulze-Böing gehört natürlich die Diskussion über die reale Wirkungslosigkeit von Workfare, was die Integration in die Arbeitswelt angeht, und die Workfare-Schädlichkeit auf Menschen.

    Das Workfare-Konzept steht in Widerspruch zum Grundgesetz. Die verfassungsrechtliche Menschenrechtsgarantie sollte von jeder/m Behördenleiter/in beachtet werden.

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  5. die Vorgehensweise und Ansichten des Herrn Dr. MöchtgernFlugkonstukteurs in Verbindung mit Workfare lassen Erinnerungen an eine Zeit von vor 70 Jahren wiederaufkommen, mit den entsprechenden unschönen Nebenwirkungen - die Justiz legalisiert diesen ausserordentlichen Schwachsinn, schon jetzt lässt sich sehr eindeutig feststellen, die Agenda 2010 ist die Soziallüge des 21 ten Jahrhundert, die SPD hat ihren Schafspelz abgelegt und präsentiert sich nunmehr ungeniert im Wolfspelz.Selbst die Gewerkschaften sind von diesen Kräften quasi Eingetütet worden, die aktuelle Diätenerhöhung von rund € 1000,00 wird gemessen an der Anpassung von SGB II Empfängern € 5,00 - unkritisch akzeptiert - einfach Skandalös.
    Eine kleine Erinnerungstour : Die herausragenden Akteure der Agenda 2010 - Herr G. Schröder - seinerzeit Bundeskanzler und Herr P. Hartz - Duzfreund und Kumpel von Herrn G.Schröder.
    Herr P.Hartz wurde rechtskräftig wegen Bestechung u.a. verurteilt.
    Herr G. Schröder ist jedoch der absolute Knaller - in seiner Amtszeit merkwürdige Freundschaften mit diversen Danmen und Herren, erwähnenswert auf jeden Fall der Bezug zu Herrn Müller, seinerzeit Wirtschaftsminister, gemeinse Abwicklung der Fa. RAG - jetzt als
    EVONIK umgemodelt - ganz besonders Interessant - die Vorstände und Aufsichtsräte -.
    Da passt es doch ins Bild, das bei der Fusion von MainArbeit und Stadt zwei bewiesenermassen unfähige sich das recht herausnehmen andere zu belehren, dabei sind die Schuttberge vor der eigenen Haustür so hoch das sie nicht mehr drüber hinwegsehen können - also - quasi - Anleitungen im Blindflug.
    Dazu passt natürlich auch absolute Kritikresistenz, kennt man ja aus der Politik.
    Mein Appel: Bitte nennt SGB II nicht mehr Hartz 4, dieser Mensch hat diese postume würdigung seines Namens nicht verdient.
    Resume: Den etablierten Parteien nicht mehr wählen, dann müssen sie ihr wahres Gesicht zeigen, ich fürchte, es werden schreckliche Grimassen sein.
    Wenn durchgeknallte Kapitalisten versuchen hier die demokratisch errungenen Grundgesetze
    wieder in eine Zeit zurückversetzen versuchen- Ermächtigungsgesetze eines Herrn H. - dann muss man diese Versuche als Volksschädigend einstufen - zumindest die Politiker haben einen Eid geschworen, genau dieses zu verhindern - ergo, machen sie sich Strafbar - hier darf die Justiz gerne ihre Unabhängigkeit unter beweis stellen - viel zu lang schon wurde zugeschaut - vielleicht kann man aus Italien oder der Türkei noch was lernen.
    Nur Mut.

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