Mittwoch, 14. Oktober 2009

E-Mail-Aktion gegen unsinnige Hartz-IV-Sanktionen - mit einer Vorlage

Die "elektronische" Petition gegen Hartz-IV-Sanktionen (nach § 31 SGB II) haben bislang nur 5612 Mitzeichner gezeichnet. Damit eine bedeutsame Zahl an Zeichnern zustande kommt, habe ich eine E-Mail-Vorlage erstellt.

Schickt bitte eine E-Mail mit dem Vorlagentext (auch als einfache Text-E-Mail einsetzbar) an Freunde und Bekannte, damit diese, wenn sie der Petition zustimmen, diese mitzeichnen können. Bittet bitte jeden, den Ihr kennt, die E-Mail-Aktion gegen die unsäglichen Hartz-IV-Sanktionen zu unterstützen. Ihr findet den Vorlagentext auf einer Webseite (meine "Kopierempfehlung"), könnt aber auch die E-Mailvorlage, die sich an diesen Absatz anschließt, einfach kopieren (bitte genau kopieren):

Betreffzeile: Helft bitte mit, menschenunwürdige Hartz-IV-Sanktionen nach § 31 SGB II abzuschaffen

Liebe Freunde und Bekannte,

diese E-Mail ist sehr wichtig - lest sie bitte deshalb sorgfältig durch, unterstützt unser Vorhaben, die existenzbedrohenden Sanktionen gemäß § 31 SGB II zu Fall bringen, und nutzt sie gleichermaßen als Vorlage:

  • Bitte zeichnet die Petition auf der Petitionsseite des Deutschen Bundestages ( https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=6785 kurz: http://bit.ly/13gChm ). Selbstverständlich habe auch ich die Petition mitgezeichnet.
  • Danach leitet diese E-Mail bitte an mindestens drei Personen weiter, die Ihr kennt, damit sie gegebenenfalls unser Vorhaben unterstützen können. Hintergrund: Die Frist läuft nur noch bis zum 28. Oktober 2009. Je mehr Leute wir erreichen, desto eher schaffen wir gemeinsam den öffentlichen Diskurs, um diese unsäglichen Sanktionen endlich abschaffen zu helfen.

Genauer Wortlaut der Petition:

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, sofort die Sanktionen nach § 31 SGB II abzuschaffen.

§ 31 SGB II verletzt die Menschenwürde und die Freiheit zur Entfaltung der Persönlichkeit und wandelt die gebotenen Hilfestellungen des Staates zu Zwangsmaßnahmen um. Abzüge vom absoluten Lebensminimum können nur durch Hungern kompensiert werden. Die Sanktionierung mit Hunger oder mit gesellschaftlicher Ausgrenzung steht auf derselben Stufe wie die Sanktionierung durch unmittelbare staatliche Gewalt.

Wußtet Ihr, dass Analphabeten, die Behördenbriefe nicht lesen können, geradewegs wegen des Nichteinhaltens von Terminen sanktioniert werden? Oft sind Sachbearbeiter damit überfordert, aber dennoch berechtigt, anstelle der Justiz Sanktionen zu verhängen. Sanktionen aber als probates Mittel zur Kostenreduktion einzusetzen, ist für eine sozial verantwortliche Gesellschaft nicht hinzunehmen.

Beachtet bitte, Hartz IV kann so gut wie jeden treffen, jederzeit auch Dich. Dein Arbeitgeber geht pleite oder entwickelt eine Aversion, die gegen Deine Person gerichtet ist, Du erleidest einen Unfall oder...

Ich danke Dir für Deine Solidarität!
Ein Unterstützer des Sanktionen-Webloggen-Teams

http://sanktionenwegbloggen.wordpress.com/2009/10/03/sanktionen-wegbloggen-in-aller-kurze/

1 Kommentar:

  1. Gute Idee! Ich habe deine Vorlage auf meinem
    Blog verlinkt. Vielleicht kommt jetzt eine neue Dynamik rein...

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