Lieber Leser, würde der Satz, »Für eine verfassungsgemäße Hartz-IV-Neuregelung ist nach Auffassung der Linksfraktion eine Erhöhung des Regelsatzes um mindestens 33 Euro erforderlich.« (Quelle ist Dr. Dagmar Enkelmanns Homepage), allein im Raum herum stehen, wäre Dagmars Rücktritt als Bundestagsabgeordnete für die Partei DIE LINKE. fällig.
Dem ist aber nicht so. Denn sie schreibt etwas weiter unten im selben Text, daß 500,- €uro/Monat Eckregelsatz die Forderung der Linken bleibt.
Trotzdem ist der erste Satz eine Relativierung der Position der Partei DIE LINKE. Warum? Weil im ersten Satz das Wort verfassungsgemäß steht. Frau Enkelmann weiß sicherlich, daß sie damit den späteren Text aushebelt:
Auch Verfassungsrichter lesen Zeitung und bilden sich Ihre Meinung im juristischen und politischen Gesamtkontext! Wenn selbst die Linken davon überzeugt sind, daß rund 33,- €uro/Monat als verfassungsgemäße Erhöhung in Ordnung gehen, dann fällt Frau Enkelmann denjenigen Verfassunsgsrichtern in den Rücken, die einen höheren Betrag fordern oder die 500-€uro-Forderung als richtig anerkennen.
Hieraus leitet sich ab, daß Frau Dr. Enkelmann sich bei uns allen entschuldigt! Schließlich ist sie mit dem allerersten, zugleich unsäglichen Satz allen Aufstockern und Voll-Leistungsbeziehern in den Rücken gefallen. Dem Linken-Wähler tut so etwas richtig weh!
Es gibt dieses Jahr viele Wahlen, Frau Dr. Enkelmann... Wollen Sie als negativer-Enkelmann-Faktor die Wahlen beeinflußen?
Also, Frau Dr. Enkelmann, Sie haben die Wahl: Entschuldigung und angeschlagen oder gleich Rücktritt.
Noch etwas: Vermeiden Sie es bitte, der dämlichen 420,- €uro-Eckregelsatz-Forderung eines anderen Fraktionsmitglieds nachzueifern. Das war bereits ziemlich unzumutbar und gegen die erklärte Parteilinie.
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Freitag, 21. Januar 2011
Dagmar Enkelmann - Rücktritt oder Entschuldigung, das ist hier die Frage!
Stichwörter:
Die Linke,
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