Das wird zwar immer wieder gerne behauptet, stimmt aber ja nicht. Der “Wert” von Vermögen bemißt sich in aller Regel nach seinem Ertrag, zumeist als Barwert aller zukünftig erzielbaren Cash Flows, die aus seinen Erträgen resultieren. Ein Vermögenswert, der kaum oder keinen Ertrag abwirft, hätte daher in meinem Sinne auch kaum “Wert”, würde daher auch entsprechend niedrig besteuert.Ich finde, diese Argumentation ist im Groben bestimmt richtig. Doch betrachten wir uns seinen Gedanken etwas näher: Man kann sich durchaus vorstellen, dass zum Beispiel ein großes nur nach ökologischen Gesichtspunkten genutztes Gelände unter dem Strich keinen oder nur geringen Gewinn abwirft. Das Gewinnerzielen ist hier nicht der Fokus des wirtschaftlichen Handelns. Und selbst wenn ein ökologisch vertretbarer Gewinn angestrebt wird durch echtes nachhaltiges, das heißt ökologisch nachhaltiges Wirtschaften, dann ist der Gewinn aller Voraussicht nach nicht sonderlich hoch.
Trotzdem kann der Wert des Geländes immens sein. Z. B. wegen des inzwischen sehr werthaltigem Baumbestandes, wegen einer höheren touristischen Attraktivität oder wegen eines Bauland-Potentials, den das Gelände einmal haben könnte. Und wenn man gar Bodenschätze unterstellt, dann geht die Rechnung noch viel weniger auf. Ich will sagen, dass der Wert eines Grundstückes mit dem erwirtschafteten Gewinn, den das Grundstück abwirft, korrelieren kann, aber nicht muß: Ein zwangsläufiger Zusammenhang besteht im Allgemeinen definitiv nicht.
Anders formuliert, die Besteuerung von Grundstücken enthält eine unökologische Komponente. Eine Vermögenssteuer könnte sogar - wegen des zum Begleichen der Steuer nötigen Ertrages - eine unökologische Bodennutzung erzwingen.
Andererseits sollte man sich hüten, Stadtgrundstücken eine ökologische Nutzung zu unterstellen. Gerade Spekulationsgewinne bei Stadtgrundstücken sollten gezielt durch eine andere Steuer abgeschöpft werden.
Apropos Bodenspekulation, stellen Sie sich bitte vor, dass ein städtisches Grundstücksobjekt sich in einem Areal mit hoher Grundstückspekulation liegt. Der Grundstückeigentümer profitiert während der Spekulationsphase aber nicht von der Wertsteigerung, die zu einer zwischenzeitlich höheren Vermögenssteuer führt. Im Ergebnis wäre es möglich, dass der Eigentümer sein Grundstück wegen der sehr hohen Vermögenssteuer verkaufen muß. Soll man Menschen zum Handeln eines homo oeconomicus zwingen?
Der Nachteil von Substanzsteuern bleibt stets die offene Frage, ob der ermittelte Wert einem fiktiven oder realen Gebrauch, besser Gewinn, entspricht? Die Befürworter einer vermögensteuerlichen Behandung von Grundstücken sollten sich deshalb die Frage gefallen lassen, inwieweit in einem möglichen Vermögenssteuergesetz eine richtige und faire Bemessung überhaupt realisiert werden kann? Und nochmal, bitte nicht vergessen, die Vermögenssteuer auf Grund und Boden im Besonderen enthält einen Steuerungsanteil hin zum unökologischen Wirtschaften. Das passt schlicht nicht mehr in unsere Zeit.
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