In der Süddeutschen Zeitung finden Sie unter "Twitter bei den Landtagswahlen - gefährliches Gezwitscher" folgenden bemerkenswerten Abschnitt:
" ... Diese ersten Prognosen, die sich auf Ergebnisse eben jener Exit Polls stützen, werden für gewöhnlich am Nachmittag des Wahltages den Parteien sowie den Medien zugespielt - mit der Maßgabe, diese nicht vor 18 Uhr zu veröffentlichen. Eine Verbreitung vor Schließung der Wahllokale ist per Wahlgesetz verboten: Sie könnte, so die Befürchtung, Unentschlossene noch beeinflussen. ..."Wenn es denn gilt, die Veröffentlichung von Wahlprognosen vor 18:00 Uhr zu verbieten, gibt es für mich nur einen Königsweg, dieses Verbot ernsthaft umzusetzen:
- Man verbietet die Weitergabe an Dritte unter Maßgabe des Berufsverbotes und einer relativ hohen Freiheitsstrafe nebst Geldstrafe. Dritte sind hier Politiker, Behördenvertreter, Wahlbeamte und sonstige mögliche interessierte Personen. Der Begriff Person ist weitestgehend gefasst und bezieht sich ausdrücklich nicht nur auf natürliche Personen. Es gilt die Gefährdungshaftung. Verschulden ist strafverschärfend.
- Sollte Nr. 1 nicht greifen, werden Wahlprognosen für den Wahltag bis 18:00 Uhr und die beiden Tage davor generell verboten. Internetumfragen sind, weil nicht repräsentativ, hiervon ausgenommen.
Klicken Sie bitte auf das Biersymbol (eventuell mehrmals anklicken), wenn Sie den Text als lesenswert oder nützlich erachten; laden Sie mich so zum Bier (Wein?) ein und unterstützen meine Arbeit... vielen Dank.
Wie wäre es mit einer chinesischen Mauer ?
AntwortenLöschenIn diesem Interview sagt Herr Dressel ganz klar wohin es geht - auf nach China!
Demokratie Ade
http://www.dradio.de/dlf/sendungen/interview_dlf/1026623/
Gruß
Hartmut
Ach, das ist nur typisches Politik-Geblubber. Die Politiker selbst sind hier das systemische Risiko. Keine Daten an die Blubber-Profis vor 18:00 Uhr.
AntwortenLöschenHartmut, man muß die Ursache an der Wurzel angehen und nicht an der chinesischen Mauer, oder?