Dienstag, 20. April 2010

Spendenaufruf für eine Hartz-IV-Klage beim EuGH / EuGHMR - bitte weiterverbreiten

{Vorbemerkung: Unbeschadet der Erfolgsaussicht ist es sehr wichtig, daß die Klage durchgezogen wird. Sie hat eine große symbolische Ausstrahlung und ein Scheitern wegen Finanzmangels hätte umgekehrt eine negative politische Ausstrahlung. Die Anmerkungen in geschweiften Klammern stammen vom Blogbetreiber [bs]}

Von Thomas Kallay | Erwerbslosen-Initiative ARCA Soziales Netzwerk e. V.

Guten Tag,

hier schreibt Ihnen/Euch der "Haupt-Kläger" gegen Hartz-IV vor dem Bundesverfassungsgericht, Thomas Kallay aus Eschwege.

Nachdem ich in den letzten Monaten sehr oft gefragt wurde, ob es denn für die weitere Hartz-IV-Verfahrenssache vor allem auch hinsichtlich des EuGH / EuGHMR ein Spendenkonto gäbe, kann ich nun mitteilen, daß dieses Spendenkonto jetzt eingerichtet ist.

Meine Familie und ich bitten höflichst um viele Spenden, damit wir im Interesse aller Betroffenen weitermachen können im juristischen Kampf gegen Hartz-IV.

Herzlichsten Dank vorab an alle Spender.

Bitte verbreitet diesen Spendenaufruf weiter. Dieser Spendenaufruf darf vollständig überall im Internet und andersorts veröffentlicht werden.

Treuhänderisch verwaltet wird das Spendenkonto von Frau Rechtsanwältin Heike Neck aus Friedland in Niedersachsen.

Kontoinhaber: Rechtsanwältin Heike Neck
Kontonummer: 0030079642
Bankleitzahl: 26062433
Bank: Volksbank Dransfeld


Als Verwendungszweck bitte auf der Überweisung angeben:
"Spende Verfahrenskosten Hartz-IV Klagen Fam. Kallay"

Der Spendenaufruf ist auch hier veröffentlicht:
http://www.chefduzen.de/index.php/topic,21339.0.html

Ich werde dort auf chefduzen.de regelmäßig unter der neuen Rubrik Spendenkonto darüber berichten, was an Geld eingegangen ist.

Das Geld soll und wird verwendet werden, um bis zum 08. August 2010 über einen Fachanwalt für Europarecht eine Klage einzureichen vor dem EuGH und/oder EuGHMR gegen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 09. Februar 2010 im Verfahren Az.: 1 BvL 1/09 mindestens dahingehend, zu prüfen, ob die Bundesregierung gemäß dem Grundgesetz und anderer, europäischer Gesetze und Verträge hinsichtlich der Falschbemessung der Hartz-IV-Regelsätze für Erwachsene und Kinder den Leistungsbeziehern gegenüber zum Schadenersatz (Nachzahlung) zu verpflichten war und ist.

Somit muß auch geprüft werden, ob das Bundesverfassungsgericht verpflichtet war, zu prüfen, ob die Höhe der derzeitigen Regelsätze für Erwachsene und Kinder ausreichend war und ist für ein menschenwürdiges und die Familie schützendes Existenzminimum in Deutschland, und, wie hoch die Regelsätze dazu hätten sein müssen.

Ferner soll überprüft werden, ob die Anrechnung des Kindergeldes auf die Regelsätze der Kinder zulässig war und ist.

Weiteres bleibt vorbehalten.

Ein Fachanwalt wird derzeit noch gesucht.

Das gespendete Geld geht dann direkt von RAein Neck an den Fachanwalt.

Meine Familie und ich oder Dritte kommen damit nicht in Berührung.

Die Sache betreiben meine Familie und ich nicht mehr nur wegen uns weiter, sondern auch, weil die Sache Millionen anderer, von Hartz-IV betroffene Menschen in Deutschland betrifft.

Sollte nicht genug Geld für die Verfahrenskosten zusammen kommen, was derzeit ja nicht absehbar ist, werden die Spenden abzüglich der Kosten für die jeweilige Überweisung an die Spender, die nicht anonym überweisen, zurück überwiesen.

Eschwege, den 20. April 2010,
Thomas Kallay und Familie
Kläger gegen Hartz-IV
vor dem Bundesverfassungsgericht

c/o
Erwerbslosen-Initiative
ARCA Soziales Netzwerk e.V.
- gegründet 1998 -
An den Anlagen 8a
37269 Eschwege
Tel.: 05651-754706
Fax: 03212-1041462
eMail: thomas.kallay11@11gmx.net
eMail: thomas Kallay11@11chefduzen.de

{Bitte beim E-Mail-Schreiben die Einsen entfernen; »Spamschutz« [bs]}

- Erstveröffentlicht heute im Chefduzen-Forum , 20. April 2010 -

Urheberrechtliches: Bitte weiter verbreiten!

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