Donnerstag, 10. September 2009

Zensur: Volker Pispers Video bei Youtube entfernt

Natürlich können Sie gänzlich anderer Meinung sein als ich. Schließlich leben wir in einer Demokratie, oder... Rein formal ist das Bekämpfen von Urheberrechtsverletzungen rechtens.

Was ich mich frage, kann ein Verlag Urheberrechte haben, das sind doch Verwertungsrechte, oder? Ach so, die Leistung des Kabarettisten ist wesentlich, die Leistung des Kameramanns auch? Und der Kameramann ist der Verlag? Seltsam, nicht wahr? Es kommt aber noch schlimmer:

Kern meiner Kritik ist, dass ausgerechnet ein paar Wochen vor der Bundestagswahl das für die rechten Parteien sehr kritische Video, der Originaltitel ist "Mehr bretto für nutto" (oder so ähnlich), mehrfach zwangsweise von Youtube wie zum Beispiel "YouTube - Volker Pispers 2007-4 Nutto Bretto Steuern" entfernt wurde. Bei Youtube lesen wir:
"Dieses Video ist aufgrund des Urheberrechtsanspruchs von con anima Verlag e.K. nicht mehr verfügbar."
Beim Video YouTube - Nutto-Bretto Lohnsenkung lesen wir:
"Dieses Video wurde aufgrund eines Verstoßes gegen die Nutzungsbedingungen entfernt."
Man hätte doch mit dem Abschalten bis zwei Wochen nach der Bundestagswahl warten können - Das hätte dann nicht dieses Geschmäckle der Zensur. Das Video steht schon seit längerem so im Internet - Für mich als ein Akt freier Meinungsäußerung.

Ich frage mich, wie groß der wirtschaftliche Schaden für die con anima Verlag e.K. wirklich ist? Das Raubkopie-Problem? Schließlich ist das doch Werbung für Volker Pispers. Warum verpflichtet man diejenigen nicht, die die Videos ins Internet stellen, nicht dazu, eine Werbebotschaft des Verlags zu integrieren, in welcher Form auch immer? Das wäre eine win-win-Situation, aber nicht für das schwarz-gelbe Wahlkrampfbündnis.

Es bleibt für mich dabei, dass das Zeigen politischer Inhalte wie dieses Video unter das Grundrecht der Meinungsfreiheit fällt. Und dass sich hier um eine zeitgeschichtliche Dokumentation handelt, die rechtlichen Vorrang haben sollte. Und Sollte es nicht rechtens sein, müßte hier dringend ein Gesetz dem Sinn des Grundgesetzes angepasst werden.

Ist es für den Verlag wirklich so schlimm, dass die schwarz-gelben Umfrageergebnisse auf Werte unter 50% absinken? Für mich bleibt es dabei:

Das ist Zensur.

Es lebe das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung!

Noch etwas zum Nachdenken: Sind Wahlergebnisse von höherem Verfassungsrang als elementare Grundrechte?

Wahltipp: Wählen Sie bitte bloß etwas anderes als schwarz-gelb. Mir jedenfalls sind meine verfassungsmäßigen Rechte heilig.

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